Mit der im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes enthaltenen Ergänzung um § 3 Abs. 2 Satz 3 BKleingG wird klargestellt, dass die Installation von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 0,8 kW zur Eigenversorgung keinen Einfluss auf die Beurteilung hat, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt.
Gang des Gesetzgebungsvorhaben:
- 29.08.2023: Gesetzesantrag des Freistaates Bayern (BR-Drs. 401/23)
- 06.10.2023: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 401/1/23)
- 20.10.2023: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 401/23(B))
- 06.12.2023: Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 20/9645)