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Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes

Mit der im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes enthaltenen Ergänzung um § 3 Abs. 2 Satz 3 BKleingG wird klargestellt, dass die Installation von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 0,8 kW zur Eigenversorgung keinen Einfluss auf die  Beurteilung hat, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt.

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 29.08.2023: Gesetzesantrag des Freistaates Bayern (BR-Drs. 401/23)
  • 06.10.2023: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 401/1/23)
  • 20.10.2023: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 401/23(B))
  • 06.12.2023: Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 20/9645)
erster Entwurf vom
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