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Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. März 2024, so dass die Bekanntgabe am 15. März 2024 als erfolgt gilt.

In der Solarausschreibung wurden insgesamt 194 Gebote mit einer Gebotsmenge von 378 Megawatt abgegeben. Davon wurden 125 Gebote mit einem Gebotsumfang von 264 Megawatt bezuschlagt. Neun Gebote wurden wegen Formfehlern ausgeschlossen. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 263 Megawatt und war damit überzeichnet.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 8,92 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 9,48 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 6,90 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2024 für Solaranlagen des zweiten Segments auf 10,50 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

 

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