Der Artikel widmet sich dem finanziellen Wandel im Strommarkt und der PV-Anlagenvermarktung. Stromabnehmerverträge (Power-Purchase-Agreement) sowie Handelsbeteiligungen böten neue wirtschaftliche Möglichkeiten für Investoren. Auf dem privaten Markt förderten günstigere Module, höhere Strompreise und bessere Speichertechnologie den Ausbau von „Eigenverbrauch“-Anlagen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben, weiterhin zu dem im Januar 2006 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis nur für einen Teil der Module bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein „Defekt“ im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.
Der Aufsatz erläutert die Studie vom Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme (ISE) – Heizungstechnologien im Gebäude: Ein Beitrag zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Klimawirksamkeit – zur Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen und bringt die Betrachtung für Einfamilienhäuser in den Vordergrund. Im Neubau sei die Wärmepumpe wegen ihrer geringen Betriebskosten schon standardmäßig verbaut, im Altbau oder teilsanierten Altbau könne es noch zu höheren Investitionskosten kommen.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Dieser Aufsatz wirft einen Blick auf den immer steigenden Bedarf von Energiespeicher für PV-Anlagen. Mit abnehmender EEG-Vergütung sollen immer mehr Anlagenbetreiberinnen auf Eigenverbrauch umsteigen. Bei diesem Umstieg könne ein Speicher den Eigenverbrauch enorm erhöhen, die Netzbelastung senken und die Wirtschaftlichkeit erhöhen.
In diesem Aufsatz befasst sich die Autorin mit den Richtlinien und Anforderungen von Netzanschlussbedingungen für PV-Anlagen. Hierbei geht sie auf den Netz- und Anlagenschutz von dezentralen Energieerzeugungsanlagen, sowie die Überwachungsfunktionen und die dazugehörigen Anwendungsregeln ein. Darüber hinaus stellt sie den Network Code „Requirements for Generators“ vor, welcher einheitliche Anforderungen in ganz Europa bereitstellen soll.
Der Autor befasst sich mit aktuellen Marktwerten von PV-Anlagen, insbesondere solchen Anlagen die unter einer installierten Leistung von 100 kW liegen. Dazu geht er weiter auf die Menge der EEG-Vergütung für die Photovoltaik und den daraus erzeugten Strom ein.
Der Aufsatz befasst sich mit der Wärme- und Stromversorgung eines Mietshauses in Berlin, das ein BHKW und eine PV-Anlage bereit stelle. Die durch die PV-Anlage erzeugte Leistung könne über einen Mieterstromvertrag günstig bezogen werden.
Die Autorinnen befassen sich mit dem Einfluss der Netzentgelte auf den Zubau der PV-Anlagen von Haushalten in Deutschland. Weiterhin analysieren sie, wie sich die Netzentgelte durch einen steigenden Zubau von PV-Batteriesystemen in deutschen Haushältern verändern könnten.
Der Aufsatz handelt von PV-Anlagen, die als Überdachung von Parkplätzen fungieren. Insbesondere wird auf die verschiedenen Bauweisen und Konstruktionen eingegangen. Durch standardisierte Unterkonstruktionen könnten die PV-Anlagen flexibel und kostengünstig erbaut werden.
Der Autor betrachtet die Möglichkeiten PV-Anlagen in Kombination mit einem Batteriespeicher wirtschaftlich zu gestalten. Diese Anlagentypen könnten durch Innovationsausschreibungen in Verbindung mit einem Power-Purchase-Agreement (PPA) und dem Tätigwerden auf dem Regelenergiemarkt ihre Wirtschaftlichkeit entfalten.
Die Autorin befasst sich mit der neuen Möglichkeit von Kommunen sich finanziell an Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beteiligen. Diese Maßnahme fördere die Akzeptanz von erneuerbaren Energien und verschiedene Kommunen nutzten sie bereits. Sehr wirtschaftlich sei es, wenn Kommunen sich am Projekt beteiligen indem sie ein Grundstück zur Verfügung stellen.
Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerland in benachteiligten Gebieten (Freiflächenanlagenverordnung - FFAVO)
Die Autor und die Autorin beleuchten die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen mit Agri-Photovoltaikanlagen und dessen aktuelle Beihilfefähigkeit durch den § 12 Absatz 3 Nr. 6 der Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (DirektZahlDurchV).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben am 10. Februar ihr Eckpunktepapier für den „Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz“ vorgestellt.
Inhaltlich behandelt es:
Der Aufsatz untersucht das Potenzial der Photovoltaik im Gewerbebereich, für den die steigenden Strompreise eine Belastung darstellen. Ein Ausweg stelle vor Ort selbsterzeugter Solarstrom dar. Der Autor stellt dabei diverse Möglichkeiten für unterschiedliche Gewerbe zur Nutzung des Stroms dar.
Der Aufsatz befasst sich mit einem KI-basiertem Monitoring-System für Solarparks, das Echtzeitdaten sammelt und kostensenkend vorausschauende Instandhaltung möglich machen soll. Maschinelles Lernen durch Modellierung technischer Prozesse könne bessere Erkennungsraten von Verschlechterungen oder Ausfällen im Betrieb liefern. Mit steigender Betriebsdatenmenge kann die Software präziser Betriebsszenarien und Anlagenverhalten abbilden.
Das Fraunhofer ISE hat im Auftrag von Greenpeace die Kurzstudie "Solaroffensive für Deutschland - Wie wir mit Sonnenenergie einen Wirtschaftsboom entfesseln und das Klima schützen" veröffentlicht. Entkräftet werde unter anderem das Argument, dass die Energiewende scheitere, da sich der Strombedarf nicht aus Wind- und Solarstrom decken ließe. Weiterhin wird ein Überblick über die praktisch erschließbaren Potentiale der Solarenergie gegeben.
Der Beitrag gibt einen Überblick zur Rechtsprechung zum EEG 2021 zu verschiedenen Ansprüchen wie dem Anspruch auf Netzanschluss, auf Stromabnahme, auf finanzielle Förderung und dem Ausgleichsmechanismus. Hierzu reißen die Autoren verschiedene Urteile nur kurz im Bezug auf ihre Auswirkungen an. Auch für das Jahr 2022 werden laut den Autoren interessante gerichtliche Entscheidungen zum EEG gefällt werden.
Leitsätze:
Die Autoren untersuchen die rechtlichen Belange der Agri-Photovoltaik, die Kombination von bewirtschafteten Feldern mit dort errichteten Solarzellen. Der Aufsatz steigt mit den Regelungen des EEG ein, behandelt dann bau- und genehmigungsrechtliche Vorgaben, um dann noch die Möglichkeit der EU-Direktzahlungen zu beleuchten.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 9. Dezember 2021, die wesentlichen Inhalte der sog. Frühjahrs-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählen insbesondere
Im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) (und unter Mitwirkung des Deutsche Städte- und Gemeindebundes (DStGB), des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (bbh) einen Mustervertrag zur Umsetzung des § 6 Abs. 1
Der Aufsatz beleuchtet die Entwicklung von Solarzellen, um daraus Perspektiven abzuleiten. Silizium als zentrales Element besitzt einen Entwicklungsvorsprung gegenüber anderen Materialien. Die Entwicklung der Zelltechnik der letzten Jahrzehnte erschöpfe sich nach und nach, weise aber über verschiedene Kombinationen Wege auf.