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Suche in EEG 2023 § 38b

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. August 2024 die Ergebnisse zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2024, so dass die Bekanntgabe am 6. September 2024 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. Juli 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 30. Juli 2024 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2024 die Ergebnisse ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2024 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31. Januar 2024 die Ergebnisse dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 31. Januar 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Februar 2024 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. August 2023 die Ergebnisse zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 17. August 2023, so dass die Bekanntgabe am 24. August 2023 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 13. April 2023 die Ergebnisse ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 13. April 2023, so dass die Bekanntgabe am 20. April 2023 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Sog. Agri-PV-Anlagen sind gemäß § 37 Abs. 1 Nr.Buchst. a) bis c) und § 48 Abs. 1 Satz 1

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Je nachdem, wann der Austausch stattfand, kann das neue Modul an die Stelle des alten treten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Rechtslage ab dem 16. Mai 2024:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Erweiterung

Von einer „Erweiterung“ oder einem „Erweitern“ einer Solaranlage spricht man dann, wenn die installierte Leistung vergrößert wird. Dies kann entweder durch ein Hinzufügen von Modulen geschehen, oder, im Rahmen eines gleichzeitigen Repowerings (siehe dazu unten), wenn Module durch leistungsstärkere Module ersetzt werden.

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