Die Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung – EAAV) ergänzt die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) um geringfügige materielle technische Anforderungen mit dem Ziel, die Inbetriebnahme und den Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von 135 kW bis 500 kW zu beschleunigen.
Für PV-Anlagen entlang von Schienenwegen und Autobahnen ist zwischen zwei Vergütungstatbeständen zu unterscheiden:
1.- Anlagen in einer Entfernung von 500 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
Mit der im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes enthaltenen Ergänzung um § 3 Abs. 2 Satz 3 BKleingG wird klargestellt, dass die Installation von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 0,8 kW zur Eigenversorgung keinen Einfluss auf die Beurteilung hat, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein ca.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, nach welchem Vergütungstatbestand die auf einem Hallendach im Außenbereich angebrachten Solaranlagen gemäß § 48 EEG 2017 vergütungsfähig sind.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. August 2023 die Ergebnisse zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 17. August 2023, so dass die Bekanntgabe am 24. August 2023 als erfolgt gilt.
Schiedsspruch 2023/1-II - Versetzen einer PV-Anlage aus dem Jahr 2011 auf ein benachteiligtes Gebiet
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob die Schiedsklägerin nach einem Versetzen ihrer PV-Anlage aus dem Jahr 2011 auf ein benachteiligtes Gebiet für den eingespeisten Strom einen Vergütungsanspruch für Freiflächenanlagen nach dem § 32 EEG 2009 in Anspruch nehmen kann (im Ergebnis: verneint).
Thüringer Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten (Thüringer Photovoltaik-Freiflächenverordnung - ThürPVFflVO)
vom 4. Juli 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10/2023), aufgrund von § 37 c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) von der Landesregierung Thüringen verordnet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 4. Juli 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 4. Juli 2023, so dass die Bekanntgabe am 11. Juli 2023 als erfolgt gilt.
Die Festlegung behandelt die an die besonderen Solaranlagen nach § 37 Abs. 1 Nummer 3 Buchstabe c und e sowie nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c und e des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu stellenden Anforderungen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2023 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 22. Juni 2023, so dass die Bekanntgabe am 29. Juni 2023 als erfolgt gilt.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen, ursprünglich geplant als Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG) vom 23. Mai 2023, verfolgt das Ziel, einen kostengünstigen Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien für Mieter und (Mit-)Eigentümer zu ermöglichen.
Ja.
Die Installation mehrerer Solaranlagen, von denen eine oder mehrere den gesamten erzeugten Strom in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeisungsanlagen) und eine oder mehrere lediglich den nicht lokal verbrauchten Überschussstrom einspeisen (Überschusseinspeisungsanlagen), ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a. ein Messkonzept, das die jeweiligen abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Strommengen hinreichend genau erfassen kann.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 13. April 2023 die Ergebnisse ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 13. April 2023, so dass die Bekanntgabe am 20. April 2023 als erfolgt gilt.
Ja. Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Steckersolargeräten erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG. Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt.
Leitsatz: Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung verfolgt das Ziel, bestehende Potenziale zur Sicherung der nationalen Energieversorgung, insbesondere mit Blick auf den laufenden Winter (2022/2023) sowie den darauffolgenden Winter (2023/2024), anzuheben und die Energiepreise zu dämpfen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzesentwurf neben einer befristeten Absenkung der Stromsteuer und des Umsatzsteuersatzes (7 % für Stromlieferungen) vor, die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der verbliebenen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis zum 31.
Mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Deutschland hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen eines ersten PV-Gipfels im März 2023 zunächst einen Entwurf einer PV-Strategie vorgelegt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 1. März 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 1. März 2023, so dass die Bekanntgabe am 8. März 2023 als erfolgt gilt.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die PV-Anlage des Schiedsklägers, die mit einem geliehenen Wechselrichter verbunden war, bereits im Jahr 2000 in Betrieb genommen wurde oder erst zu Beginn des Jahres 2001, nach Austausch gegen einen im Eigentum des Schiedsklägers stehenden Wechselrichter (im Ergebnis: im Jahr 2000 aufgrund des für Bestandsanlagen geltenden Inbetriebnahmebegriffes gem. § 3
Sachverhalt: Die Beklagte (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2014 eine Photovoltaik-Gebäudeanlage. Die Klägerin (Netzbetreiberin) verlangt von der Beklagten, dass bei den technischen Voraussetzungen der Anlage gem. § 6 Abs. 1 EEG 2012 noch die Möglichkeit der Abrufung der Ist-Einspeisewerte geschaffen werden müsse.
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2023
Die Bundesnetzagentur hat am 23. Januar 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat im Januar 2023 sein Positionspapier zu steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen veröffentlicht. Es handelt sich dabei insbesondere um Balkon-PV-Anlagen, die von Verbrauchern genutzt werden und die direkt in den Endstromkreis einspeisen.