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Rechtsprechung– 9 U 21/13
Aktenzeichen: 9 U 21/13

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Windenergieanlagenbetreiber Ersatzansprüche gegenüber einer Netzbetreiberin aufgrund ihrer Zuweisung eines von dem Begehren des Anlagenbetreibers abweichenden Netzverknüpfungspunkt und der dadurch für den Anlagenbetreiber entstandenen Mehrkosten geltend machen kann.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor stellt in seinem Beitrag die Vorschläge des Beratungsunternehmens Ecofys zur Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenzen im Nieder- und Mittelspannungsnetz von dezentralen Erzeugungsanlagen vor.

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Rechtsprechung– 22 O 60/13

Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Anlage mit einer installierten Leistung von über 100 kW gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 9. August 2012 hat. 

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Anwendungsrichtlinie VDE-AR-E 2100-712 der Deutschen Kommission für Elektrotechnik (DKE) und des Verbands Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über ausgewählte Probleme und Rechtsentwicklungen beim Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Artikel den Ortsnetzspeicher aus Fechheim vor, einem kleinen Ort im Landkreis Coburg. Die Blei-Gel-Batterien mit einer totalen Speicherkapazität von 240 kWh würden den in Fechheim über die Mittagsstunden produzierten Solarstrom einspeichern und in Bedarfszeiten in das Netz zurückspeisen. Das dortige Niederspannungsnetz soll damit entlastet und stabilisiert werden.

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in Ihrem Beitrag mit der Weiterentwicklung der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie zur VDE-Anwendungsregel, die Mitte 2014 in Kraft tritt. Hierbei sollen insbesondere verschiedene Erzeugungsarten, wie Windkraft, Fotovoltaik und Blockheizkraftwerke individuell betrachtet und auf diese eingegangen werden.

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Hinweis 2013/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/19

Die Clearingstelle EEG hat am 22. November 2013 den Hinweis zu dem Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ beschlossen.

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Aufsatz

Basierend auf dem BGH Urteil vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) erörtern die Autoren die Frage des Verknüpfungspunktes bei Fotovoltaikanlagen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor geht in diesem Beitrag auf die Thematik ein, dass nun auch kleine PV-Anlagen vom jeweiligen Netzbetreiber durch Fernsteuerung regelbar sein müssen.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Rechtslage nach dem Urteil des BGH vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) zur Frage der Bestimmung des gesetzlichen Netzverknüpfungspunktes für den Netzanschluss von EEG-Anlagen ein.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit Überwachungssystemen für Photovoltaik-Anlagen und gibt einen tabellarischen Überblick über 70 Monitoringsysteme. Hierbei hebt er einzelne Beispiele hervor und stellt deren Funktionsweise dar, bemängelt jedoch zugleich, dass etwa nur die Hälfte dieser Systeme eine automatische Wechselrichterabregelung aufweisen würde. Ein modernes Monitoringsystem müsse inzwischen den gesamten Betrieb der Anlage überwachen und steuern.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, NAV

Der Autor diskutiert in seinem Beitrag - unter Einbeziehung der einschlägigen technischen Regelwerke wie der DIN VDE 0100-551 - mögliche Sicherheitsrisiken bei der Installation und dem Betrieb von sogenannten Plug-in-Solaranlagen. Diese speisen über Haushaltssteckdosen in den Endstromkreis ein, wo der in ihnen erzeugte Strom direkt verbraucht werden kann. 

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Rechtsprechung– 99 O 127/11
Aktenzeichen: 99 O 127/11

Zu der Frage, ob ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), der einen Offshore-Windpark verspätet an sein Netz anbindet, den Verzögerungsschaden gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ersetzen muss (hier: verneint. Verzug setze gemäß § 286 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Mahnung voraus.

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Rechtsprechung– 4 O 65/13

Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt einen Anpruch auf Zahlung der Einspeisevergütung gem. §§ 16, 33 EEG 2012 hat, wenn die Anlage im geltend gemachten Zeitraum aufgrund der verspäteten Lieferung eines Funkrundsteuerempfängers keine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhält (hier: verneint.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das EEG regelt einen Ersatzanspruch für Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber, wenn die Einspeiseleistung wegen eines Netzengpasses (bzw. wegen Überlastung der Netzkapazität) reduziert wird (sogenannte Härtefallregelung).

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Aufsatz

Die Autoren besprechen in ihrem Beitrag das Urteil des BGH zum Netzverknüpfungspunkt von PV-Anlagen mit einer Leistung größer als 30 kW (

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag Überwachsungssysteme für PV-Anlagen vor, die u.a. auch in der Lage sind, die 70%-Regelung für PV-Anlagen bis 30 kW Leistung gem. § 6

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG) vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 26).

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Votum 2013/51– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/51

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die auf demselben Grundstück errichteten Fotovoltaikanlagen mehrerer verwandtschaftlich verbundener Anlagenbetreiberinnen und -betreiber mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt 79,5 kVA gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 an dem bestehenden Anschluss des

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Direktvermarktung von Biogas-Strom und stellt u.a. dar, warum sie in der Biogasbranche nur zögerlich voranschreitet. Zudem befasst er sich mit dem spezifischen Nutzen der Regelbarkeit von Biogasanlagen im Gegensatz zu den volatilen Energien aus Wind oder Sonne und erörtert die hieraus resultierenden Vorteile bei der Direktvermarktung.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über den geltenden Rechtsrahmen für das Zähl- und Messwesen. Dabei gehen sie zunächst auf die Rechtsentwicklung seit 2005 ein und legen anschließend den Messstellenbetrieb und die Messung als Netzzugangsaufgabe des Netzbetreibers dar. Danach gehen sie auf den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung im Rahmen der Entflechtung ein bevor sie die Einbeziehung von Messstellenbetrieb und Messung in die Netzkosten thematisieren.

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Rechtsprechung– EnZR 73/12
Aktenzeichen: EnZR 73/12

Zu der Frage, ob bei einer kaufmännisch-bilanziellen Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung gemäß § 3 Nr. 7 EEG 2009 die Strommenge, die vom Erzeuger entweder selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine Entnahme ist, für die der Erzeuger Netznutzungsentgelte und eine Konzessionsabgabe entrichten muss (hier: bejaht.

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