Basierend auf dem BGH Urteil vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) erörtern die Autoren die Frage des Verknüpfungspunktes bei Fotovoltaikanlagen. Sie stellen das Zuweisungsrecht der Netzbetreiber dem Wahlrecht der Anlagenbetreiber gegenüber und erörtern Folgen sowie Handlungsbedarf des BGH Urteils unter Einbeziehung der Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 29. September 2011 - 2011/1 und dem Votum der Clearingstelle EEG vom 19. September 2008 - 2008/14.