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Suche in EEG 2004 § 4

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Rechtsprechung– 15 O 107/19
Aktenzeichen: 15 O 107/19

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage und rüstet diese mit einer sog. Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) zur Nachverstromung nach.

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Rechtsprechung– 15 U 34/07

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin streitet um die Höhe der Vergütung von vier Modulbäumen, weil diese ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht seien. Zudem seien die die Anlagen an einem Gebäude angebracht, dass anderen Zwecken als der Stromerzeugung diene. Auch bestand eine anderweitige Nutzung des Gebäudes bereits.

Ergebnis: Teilweise bejaht.

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Rechtsprechung– EnVR 38/15

Leitsatz des Gerichts:

Für die Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist nicht der tatsächlich-physikalische, sondern der kaufmännisch-bilanzielle Strombezug maßgebend.

 

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Netzbetreiber sind grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich anzuschließen (§ 8 Abs. 1 EEG 2023).

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, um den Verknüpfungspunkt zu ermitteln, ist grundsätzlich unentgeltlich nach dem EEG durchzuführen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das EEG enthält keine Definition und auch keine detaillierte Regelung zur Netzverträglichkeitsprüfung.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.

Näheres können Sie in dem

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Aufsatz

Vor dem Hintergrund eines BGH-Urteils beleuchtet der Autor in seinem Beitrag den Ausschließlichkeitsgrundsatz des EEG, welcher sich primär auf den Stromerzeugungsprozess, die Speicherung von Energie und die anschließende Rückgewinnung bezieht.

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Rechtsprechung– EnZR 73/12
Aktenzeichen: EnZR 73/12

Zu der Frage, ob bei einer kaufmännisch-bilanziellen Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung gemäß § 3 Nr. 7 EEG 2009 die Strommenge, die vom Erzeuger entweder selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine Entnahme ist, für die der Erzeuger Netznutzungsentgelte und eine Konzessionsabgabe entrichten muss (hier: bejaht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 30 kW können den Anschluss ihrer Anlagen an den bestehenden Netzanschluss des Grundstückes verlangen. Voraussetzungen sind:

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Rechtsprechung– EnVR 8/11

Leitsatz des Gerichts:

Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.

Bemerkungen:

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Aufsatz
Die Autoren leiten ihren Beitrag mit einem wiederkehrenden Fallbeispiel ein, welches die Problematik der Wahl des richtigen Netzverknüpfungspunktes unter Einbeziehung der Interessen der Netz- und Anlagenbetreiber aufzeigt.
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Rechtsprechung– I-2 U 133/11
Aktenzeichen: I-2 U 133/11
Gesetzesbezug: BGB, EEG 2004 § 4, StromNEV

Zu der Frage, ob der kaufmännisch-bilanziell bezogene Strom (sog. EEG-Ersatzstrom) zum vertraglich vereinbarten Preis - soweit die Parteien im Stromlieferungsvertrag nicht ausdrücklich etwas vereinbart haben - inklusive Netzentgelten und einer Konzessionsabgabe zu vergüten ist (hier: bejaht.

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht das Verhältnis der Stromandienungspflichten der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gegenüber dem Netzbetreiber aus dem EEG (§ 16 Abs. 4 EEG 2009) einerseits und dem KWKG (§ 4
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Rechtsprechung– VIII ZR 308/09
Leitsatz des Gerichts:

Ein Übertragungsnetzbetreiber gilt auch dann im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004, § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2008 als regelverantwortlich für ein inländisches Energieversorgungsunternehmen, wenn dieses zwar ein nicht

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Rechtsprechung– I-21 U 94/10
Aktenzeichen: I-21 U 94/10

Zu der Frage, ob der richtige Verknüpfungspunkt gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 unter mehreren Verknüpfungspunkten in demselben Netz ermittelt werden kann (hier verneint: Der richtige Verknüpfungspunkt i.S.v.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 18/10 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 18/10 (V)

Leitsatz des Gerichts:

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Rechtsprechung– 14c O 347/08

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber von einem Anlagenbetreiber, der den in seiner Anlage erzeugten Strom per kaufmännisch-bilanzieller Weiterleitung in das Netz des Netzbetreibers einspeist und dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung nach dem EEG 2004 erhält, für den vom Anlagenbetreiber ebenfalls per kaufmännisch-bilanzieller Weiterleitung über das Netz des Netzbetreibers von Stromlieferanten bezogenen Strom (sog.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Probleme sich bei der Einspeisung von aus Biogas erzeugtem Strom aus einer eventuell notwendigen Umspannung ergeben können.

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Rechtsprechung– 8 U 81/08
Zur Frage, ob sich die 4. Stufe des bundesweiten Ausgleichs auch auf inländische Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) erstreckt, die der Regelverantwortung eines ausländischen Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) unterstehen (hier bejaht: Im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 bzw.
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Rechtsprechung– 10 C 2861/08, 2 S 86/09
Aktenzeichen: 10 C 2861/08, 2 S 86/09

Zu der Frage, ob es sich bei einer Petersen-Spule zur Erdschlusskompensation um Netzausbaukosten gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 handele (hier bejaht: Es handele sich hierbei nicht um Netzanschlusskosten, da die Petersen-Spule eine technische Einrichtung i.S.d. § 4

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Rechtsprechung– 6 U 29/08
Aktenzeichen: 6 U 29/08
Zu der Frage, ob Anlagenbetreiberinnen bzw.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, EEG 2004 § 4
Netzintegration Erneuerbarer Energien in Brandenburg - Studie im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg in Kooperation mit Vattenfall Europe Transmission GmbH, envia Verteilnetz GmbH, E.ON edis Netz GmbH, ENERTRAG
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Rechtsprechung– 6 O 1551/08
Aktenzeichen: 6 O 1551/08

Zur Frage, ob formularmäßige Vereinbarungen über die Tragung von Netzkosten der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB unterliegen (hier bejaht).

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