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OLG Schleswig: Ersatzansprüche wegen Mehrkosten, die durch die Wahl des Netzverknüpfungspunktes entstanden sind

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Windenergieanlagenbetreiber Ersatzansprüche gegenüber einer Netzbetreiberin aufgrund ihrer Zuweisung eines von dem Begehren des Anlagenbetreibers abweichenden Netzverknüpfungspunkt und der dadurch für den Anlagenbetreiber entstandenen Mehrkosten geltend machen kann.

Ergebnis: Verneint.

Begündung: Eine für einen Schadenersatzanspruch notwendige Pflichtverletzung der Netzbetreiberin innerhalb der zwischen ihr und dem Anlagenbetreiber bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnisses sei nicht festzustellen. Bei dem zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt habe es sich bei der gebotenen gesamtwirtschaftlichen Betrachtung um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt gehandelt.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

9 U 21/13

Fundstelle

Urteil im Anhang