Der Autor erläutert und bewertet die durch das EEG 2017 weiter ausgebauten Kompetenzen der Bundesnetzagentur. Hierbei diskutiert er die Bereiche Durchführungs- und Überwachungsaufgaben, Durchführung von Kontrollen und Festlegungskompetenzen.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK6-13-049 gem. §27 Abs. 1 Nr. 3, 4 und Nr.
Der Beitrag befasst sich mit der Vereinbarkeit von ausgewählten Instrumenten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2012 (EEG 2012) mit dem unionsrechtlichen Beihilferecht. Aus Sicht der Autoren stellen die Abnahme- und Vergütungspflichten des
Im Verfahren zur »Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom)« hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2012 den Beschluss BK6-12-153 (s. Anhang) gefasst.