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Suche in EEG 2004 § 4 Abs 2

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Netzbetreiber sind grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich anzuschließen (§ 8 Abs. 1 EEG 2023).

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Rechtslage nach dem Urteil des BGH vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) zur Frage der Bestimmung des gesetzlichen Netzverknüpfungspunktes für den Netzanschluss von EEG-Anlagen ein.

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Rechtsprechung– 9 O 3/12

Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein gesamtwirtschaftlicher Vergleich könne nur mit Verknüpfungspunkten in einem anderen Netz angestellt werden.

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Rechtsprechung– VIII ZR 267/11

Zu der Frage, ob die Verlegung einer Parallelleitung zu einer bestehenden Anschlussleitung eine vom Netzbetreiber geschuldete Verstärkung (Ausbau) des Netzes gem. §§ 9 Abs. 1, 5 Abs. 4 EEG 2009 darstellt (hier: bejaht).

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Aufsatz
Der Beitrag widmet sich der Frage, wann ein Netzausbau zur Ermöglichung des Anschlusses einer EEG-Anlage wirtschaftlich zumutbar ist.
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Rechtsprechung– 2 O 461/10
Aktenzeichen: 2 O 461/10

Sachverhalt: Das Gericht stellte sich der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin den Ersatz der ihr entstandenen Kosten für Erdschluss-Kompensationsmaßnahmen für die Anbindung von zwei Windenergieanlagen an das Netz der Beklagten verlangen könne. Die Beklagte bedingte den Anschluss der Windenergieanlagen an die Durchführung der Maßnahmen, woraufhin die Anlagenbetreiberin ein Angebot zur Bereitstellung einer Erdschluss-Kompensationsanlage annahm.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 5 O 1342/10
Aktenzeichen: 5 O 1342/10

Zu der Frage, ob die Zurverfügungstellung einer im Netz vorhandenen Erdschlusskompensationsanlage zwecks Erdschlusskompensation der Anschlussanlage zwischen der Anlage und dem Netz des Netzbetreibers eine Maßnahme des Netzausbaus gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 ist, deren Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat (hier verneint).

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Zwar sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, auch wenn wenn der Anschluss die Optimierung, Verstärkung oder den Ausbaus des Netzes im Sinne des § 12 EEG 2023 erfordert.

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Rechtsprechung– 2 O 149/05
Aktenzeichen: 2 O 149/05

Zur Frage, wann ein Netz technisch zur Aufnahme weiterer Leistung geeignet ist (hier verneint wegen zu erwartender Spannungsanhebung) und zur Frage, ob durch einen Regeltransformator mit Stufenschaltung Spannungänderungen ausgeglichen werden könnten und damit die technische Eignung des Netzes hergestellt werden könne (hier verneint).

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Votum 2008/24– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/24

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat, welche ihr im Zusammenhang mit dem Anschluss der Anlage an das Netz der Netzbetreiberin entstanden sind (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

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Aufsatz
Die Unterscheidung zwischen Netzanschlusskosten (§ 13 Abs. 1 EEG 2004) sowie Netzausbaukosten (§ 13 Abs. 2 EEG 2004) bereitet in der Praxis nach wie vor große Schwierigkeiten.
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Rechtsprechung– 6 O 1551/08
Aktenzeichen: 6 O 1551/08

Zur Frage, ob formularmäßige Vereinbarungen über die Tragung von Netzkosten der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB unterliegen (hier bejaht).

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Votum 2008/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/10

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 2 und § 13 Abs. 2 EEG 2004 zum Anschluss der zur Erweiterung vorgesehenen Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers sowie zur Abnahme des nach der Erweiterung produzierten Stroms eine Stromleitung auf eigene Kosten neu zu bauen oder eine andere Anschluss- und Abnahmemöglichkeit auf eigene Kosten zu schaffen verpflichtet ist (im Ergebnis verneint).

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Votum 2008/14– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/14

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob zwei Einspeisewillige, die insgesamt drei Fotovoltaikanlagen an das Netz des zuständigen Netzbetreibers anschließen und den Strom aus diesen Anlagen einspeisen wollen, einen Anspruch auf den Ausbau des Netzes nach § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz EEG 2004 haben.

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Rechtsprechung– 1 U 1467/07
Aktenzeichen: 1 U 1467/07
Zur Frage, wann ein Netz technisch zur Aufnahme der Einspeiseleistung geeignet ist (hier aufgrund der ursprünglich angemeldeten Anschlussleistung verneint). Zur Anwendbarkeit der
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Rechtsprechung– 4 KS 5/07
Aktenzeichen: 4 KS 5/07

Leitsätze (Auszug): Für die Verlegung von Erdkabeln kann ein Planfeststellungsverfahren "optional" durchgeführt werden, wenn der Vorhabenträger einen feststellungsfähigen Plan einreicht. Sieht das Gesetz, wie in § 43 Satz 3 EnWG, nur die Möglichkeit der Planfeststellung vor, sind Zweifel dahingehend, das es zur Verwirklichung des Vorhabens einer Planfeststellung oder einer -genehmigung nicht bedarf, von vornherein ausgeschlossen.

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Rechtsprechung– 6 U 24/07
Aktenzeichen: 6 U 24/07
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Netzbetreiber Netzausbaukosten vertraglich auf den Anlagenbetreiber abwälzen darf, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) wegen Ausnutzung einer Zwangslage des Anlagenbetreibers (hier verneint) und zur AGB-Kontrolle des Netzanschlussvertrages (hier: konkreter Vertrag enthalte keine AGB; im Übrigen handele es sich um Preisgestaltungsregelungen, die nicht der Inh
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Aufsatz
Die Verfasser begrüßen die Entscheidung und legen dar, welche Grundsätze sich für die Durchführung der „gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise“ aus der Entscheidung des BGH ableiten lassen. Ferner geht der Beitrag auf die vom BGH fortgeführte Rechtsprechung zur Abgrenzung von Netzausbau und Netzanschluss, auf die Ausführungen zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus sowie auf prozessuale Fragen ein.
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Rechtsprechung– 6 O 1905/05 (3)
Aktenzeichen: 6 O 1905/05 (3)

Verbindung einer Biogasanlage über eine im Eigentum des Anlagenbetreibers stehende Trafostation und ein Mittelspannungskabel zum Mittelspannungsnetz der Netzbetreiberin, hier insbesondere: Netzanschluss. Zur Anwendung kaufvertraglicher Vorschriften und zur Frage, ob der Austausch des vorhandenen, zum Hausanschlusskasten führenden Niederspannungskabels durch ein Mittelspannungskabel zum Netzanschluss zählt (hier bejaht).

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Rechtsprechung– VIII ZR 306/04
Aktenzeichen: VIII ZR 306/04

Leitsätze: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt, dessen Betreiber zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des Stroms verpflichtet ist.

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Aufsatz
Entgegen der Auffassung des BGH wird bezweifelt, dass es sich bei Baukostenzuschüssen um Netzausbaukosten i.S.v. § 13 Abs. 2 EEG (2004) handelt.
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