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Suche in Härtefallregelung

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 8. Oktober 2022 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und durch Artikel 7 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021).

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit dem Redispatch 2.0, der in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen wurde. Er ermöglicht Netzbetreiberinnen die kostengünstigste Maßnahme für die Anpassung des Wirkleistungsbezugs bzw.

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Rechtsprechung– 6 U 71/19
Aktenzeichen: 6 U 71/19

Sachverhalt: Der Direktvermarkter fordert Erstattung der Ausgleichsenergiekosten verursacht durch Einspeisemanagementmaßnahmen des Netzbetreibers. Durch die Differenzen im Bilanzkreis des Direktvermarkters zwischen realen Einspeisemengen und angekündigten Strommengen musste dieser Ausgleichsenergie kaufen.

Ergebnis: Verneint.

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Studie

Der BDEW hat eine Anwendungshilfe zum Netzbetreiberkoordinationskonzept (NKK) veröffentlicht. Das NKK soll eine effiziente und gestaffelte Umsetzung des Redispatch 2.0 auf der Basis logisch aufeinander aufbauender Module gewährleisten.

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Rechtsprechung– 2 U 264/20
Aktenzeichen: 2 U 264/20
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 14, 15

Sachverhalt: Seit 2016 ist die Klägerin als Betreiberin von Windkraftanlagen von Maßnahmen des Einspeisemanagements durch den beklagten Netzbetreiber betroffen. § 15 Abs. 1 S. 1 EEG 2017 verpflichtet den Netzbetreiber dabei zur Entschädigung.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen für bestehende Biogasanlagen durch das EEG 2021. Grundsätzlich blieben dabei die Regelungen maßgeblich, die bereits vor Inkrafttreten des EEG 2021 für die entsprechende Anlage galten.

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Rechtsprechung– XIII ZR 18/19
Aktenzeichen: XIII ZR 18/19

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber Ersatz für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund von Netzausbaumaßnahmen verlangen kann.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Die Autoren erläutern die rechtlichen Grundzüge des Redispatch, durch das Netzengpässe im Stromnetz bewältigt werden sollen, und die Veränderungen, die durch das Clean Energy Package der EU und das deutsche NABEG 2.0 zu erwarten sind (Redispatch 2.0).

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Aufsatz

Die Autoren bereiten einen Überblick über die wesentlichen Gerichtsentscheidungen zum EEG 2017 im Jahr 2020.

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Aufsatz

Eine der größten Herausforderungen des durch Erneuerbare dominierten Energiesystems sei die Abwesenheit der Trägheit - die Eigenschaft eines großen Generators  die Bewegungsenergie in der rotierenden Masse (Beispiel: Schwungrad) bei Lasterhöhung sofort einzusetzen. Die Stilllegung großer Generatoren zwänge Netzbetreiber über Technologien nachzudenken, die die Trägheit ersetzen und emulieren können. Der Aufsatz berichtet dazu über eine von TenneT durchgeführte Studie, die Anforderungen an die Leistungselektronik im Stromnetz untersucht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 14, 15

In seiner Anmerkung behandelt der Autor das Urteil des BGH vom 11.02.2020 - XIII ZR 27/19 über die Entschädigungszahlungen bei netzausbaubedingter Reduzierung der Einspeisung.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 895/18 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 895/18 (V)
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2011, StromNZV

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 7 Kart 2/19
Aktenzeichen: 7 Kart 2/19

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine thermische Abfalleinrichtungsanlage, mit der sie Strom in das Netz der Beklagten einspeist. Im Rahmen ihres Netzsicherheitsmanagements (NSM) reduzierte die Beklagte die Einspeisung der Klägerin wegen Netzengpässen. Die Klägerin verlangt Vergütung bzw. Entschädigung für die Abregelungen.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 6 U 28/18
Aktenzeichen: 6 U 28/18

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber Ersatz für entgangene Einspeisevergütung aufgrund von Ausbaumaßnahmen am Netz verlangen kann.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 8 U 71/18

Sachverhalt: Zur Frage ob das Direktvermarktungsunternehmen (DVU) gegenüber dem Übertragungsnetzberteiber bei Abregelung im Sinne des Einspeisemanagements Schadensersatzansprüche für Kosten für Ausgleichsenergie und darüber hinaus auch für den durch die Abregelungen entgangenen Anteil an der Vergütung („Managementprämie“) hat. 

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 7 U 25/18
Aktenzeichen: 7 U 25/18

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Beklagte (Netzbetreiberin) eine Entschädigung an die klagende Windenergieanlagenbetreiberin in insgesamt 18 Fällen zu zahlen hat, in denen der erzeugte Strom von der Netzbetreiberin wegen Netzausbaumaßnahmen nicht abgenommen wurde. Des Weiteren zur Frage, ob ein Anspruch auf Härtefallentschädigung besteht.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 114/17 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 114/17 (V)
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 22

Leitsatz:

Bis zum Eintritt des 31.12.2018 nimmt § 22 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EEG diejenigen Anlagen von dem Ausschreibungserfordernis aus, die vor dem 01.01.2017 genehmigt und bereits in Betrieb genommen worden sind.

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Politisches Programm

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement veröffentlicht.

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Rechtsprechung– 6 O 422/16
Aktenzeichen: 6 O 422/16
Gesetzesbezug: EEG 2014 §§ 14, 15

Sachverhalt: Zur Frage, ob den Betreiberinnen von Windenergieanlagen (WEA) eine Entschädigung in Form einer Erstattung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 aufgrund der durch die Abregelung im Rahmen des Einspeisemanagements nach § 14 EEG 2014 en

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Bis zum 30. September 2021:

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich den technischen Einrichtungen zur Einspeiseregelung, dem Einspeisemanagement und der Direktvermarktung widmete und am 8. März 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.

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