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Auf den zweiten Blick sieht man (offenbar) besser...?! - Anm. zu BGH XIII ZR 27/19

In seiner Anmerkung behandelt der Autor das Urteil des BGH vom 11.02.2020 - XIII ZR 27/19 über die Entschädigungszahlungen bei netzausbaubedingter Reduzierung der Einspeisung.

Er kritisiert die Herangehensweise der Instanzgerichte, die vermeintliche einfache rechtliche Wege gegangen und so zu fragwürdigen Ergebnissen gekommen seien, und schließt sich der Argumentation des BGH an. Der BGH habe unklare Tatbestandsmerkmale nicht einfach "abgetan", sondern solide teleologisch argumentiert. Dies setze eine positive Signalwirkung für Anlagenbetreiber.

In prozessualer Hinsicht habe der BGH konstatiert, dass die Sachverhalte vor den Instanzgerichten weitgehend ungeklärt geblieben seien. In Zukunft, so der Autor, würden Instanzgerichte die Beweisnot der Anlagenbetreiber berücksichtigen und die Darlegungs- und Beweislast richtig verteilen müssen. Der BGH habe diesbezüglich einige wichtige Hinweise gegeben.

Bemerkungen

Mit Bezug auf die Argumentation der Clearingstelle EEG, Votum v. 15.02.2016 - 2015/48.

Datum
Autor(en)

Christoph Richter

Gesetzesbezug
Fundstelle

ER (Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis) 05/2020, 197 - 199