Der Aufsatz befasst sich mit dem Redispatch 2.0, der in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen wurde. Er ermöglicht Netzbetreiberinnen die kostengünstigste Maßnahme für die Anpassung des Wirkleistungsbezugs bzw. der Wirkleistungserzeugung zu wählen. Weiterhin wird die Ausfallarbeit von erneuerbaren Energien durch entweder ein Planwertmodell oder ein Prognosemodell berechnet. Der finanzielle Ausgleich sei auf den Personenkreis der Anlagenbetreiber zu begrenzen und so auszulegen, dass die betroffenen Anlagenbetreiber weder besser noch schlechter gestellt werden.