Der Autor gibt im Artikel Hinweise und Hilfestellungen bei der Vertragsgestaltung insbesondere beim Verkauf von Fotovoltaikanlagen. Hierbei behandelt er u. a. die Themen Widerrufsrecht, Unternehmer/Verbraucher nach BGB, Bauleistung, Garantie, Beratung und Dokumentation sowie Haftung.
Die Autorin geht im Artikel auf die durch die technische Norm IEC 60904-1-2 erstmals festgelegte Leistungsmessung von Bifazialmodulen sowie den dort definierten Bifazialkoeffizienten ein. Weiterhin erläutert sie die anhand verschiedener Feldtests ermittelten Einflüsse von Standortfaktoren auf die Leistung - hierzu zählen der Untergrund (Albedo), Temperatur und Neigungswinkel.
Leitsätze: Die §§ 63ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung zugunsten stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen) sind weder wegen eines Verstoßes gegen europarechtliche Normen noch wegen eines Verstoßes gegen das Grundgesetz unwirksam.
Der Autor informiert über vier ab dem 27. April 2019 geltende VDE-Anwendungsregeln für den Anschluss von Energieanlagen ans Stromnetz. Diese beträfen Stromerzeugungs-, Misch-Anlagen und Stromspeicher. Der Nachweis für die Einhaltung der Regeln könne in manchen Fällen durch Computersimulationen - einem "Digitalen Zwilling" - erbracht werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. März 2019 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. März 2019.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Übertragungsnetzbetreiber Anspruch auf die Fälligkeitszinsen auf die in den EEG-Jahresendabrechnungen für die Jahre 2014 und 2015 jeweils ausgewiesenen Nachzahlungsbeträge hat.
Ergebnis: Verneint.
Sachverhalt: Zur Frage, ob es sich bei dem 2017 in Betrieb genommenen Blockheizkraftwerk einer Anlagenbetreiberin um eine Anlagenerweiterung eines bereits bestehenden und im Jahr 2011 in Betrieb genommen Satelliten-BHKWs handelt.
Ergebnis: Verneint.
Ein Betriebsgelände im Sinne der Anlagenzusammenfassung des § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG 2017/2021/2023 umfasst das räumlich zusammengehörende Gelände, auf dem Betriebsanlagen oder -mittel (technisch und baulich) zu demselben Betrieb gehören, d. h. demselben Betriebszweck dienen, der über den EE-Anlagenbetrieb hinausgeht.
Die im November 2018 veröffentlichte VDE-Anwendungsregel Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Höchstspannungsnetz und deren Betrieb (
Nur Speicher, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammende Energie aufnehmen und in elektrische Energie rückumwandeln (Ausschließlichkeitskriterium), gelten als EEG-Anlagen (s. Empfehlung 2016/12 der Clearingstelle, Leitsatz Nr. 1, Abschnitt 3.1.2).
Die Autoren beschäftigen sich in diesem Artikel hinsichtlich der EEG-Umlageprivilegierung bei Eigenverbrauch mit dem Begriff der „älteren Bestandsanlagen“ in den Fassungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), mit besonderem Augenmerk auf die Problematik eines Standortwechsels und der Erschließung neuer Verbrauchseinrichtungen.
Sachverhalt: Zur Frage, ob für die Berechnung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Geltungszeitraum des EEG 2012 die Erzeugung zeitgleich auf Viertelstundenbasis mit dem Verbrauch erfolgen muss.
Ergebnis: Verneint.
Leitsätze:
Leitsatz: Der Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich kann der öffentliche Belang des Rücksichtnahmegebots aus § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen, weil die Anlage die Windausbeute einer benachbarten, bereits bestehenden Windenergieanlage vermindert. Das Gebot der Rücksichtnahme ist aber jedenfalls dann nicht verletzt, wenn die Minderung gemessen am Gesamtertrag der Bestandsanlage relativ geringfügig ist.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. März 2019 ihren Hinweis 2019/1 »zu EE-Stromspeichern: Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung« veröffentlicht.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. März 2019 ihren
»Hinweis 2019/1 zu EE-Stromspeichern: Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung«
Leitsätze:
Die im März 2019 veröffentlichte
Für die Umsetzung der Energiewende ist der Ausbau der Windenergie an Land dringend erforderlich. Dafür ist laut Experten die Nutzung von bis zu 2 % der Fläche Deutschlands notwendig. Flächenpotenziale für Windenergie finden sich auch auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen. Waldgebiete mit besonders wertvollen Laubwäldern- und Mischwäldern oder Schutzgebiete sind von der Windenergienutzung natürlich ausgeschlossen. Jedoch sollten forstlich genutzte Flächen bei der Prüfung zur Eignung als Windstandort berücksichtigt werden.
Die im März 2019 veröffentlichte VDE-Anwendungsregel Technische Regeln für den Anschluss von HGÜ-Systemen und über HGÜ-Systeme angeschlossene Erzeugungsanlagen (
Der Autor untersucht, inwieweit durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU Beihilfen im Energiesektor bereits ohne eine Anmeldung ermöglicht werden und wann die Kommission in Einzelfällen zu entscheiden hat.
Die Autorin geht in ihrem Artikel auf die rechtlichen Aspekte zum Blindleistungsmanagement durch EE-Anlagen ein. Hierzu erklärt sie zunächst, warum Blindleistungsbereitstellung durch EE im Zuge der Energiewende benötigt werde und erläutert die technischen Grundlagen.
Die Autoren gehen im zweiten Teil des Artikels auf juristische Fragestellungen zum Repowering bei Auslaufen der EEG-Förderung ein.
Die Autoren geben einen ausführlichen Überblick über die Neuregelungen des Energiesammelgesetzes vom 21. Dezember 2018 zu Güllekleinanlagen. Übergangsbestimmungen, Neuregelungen und wichtige vergütungstechnische Rahmenbedingungen werden in einer Kurzübersicht zusammengefasst. Güllekleinanlagen seien von nun an bis zu einer Anlagengröße von 150 kW definiert, bisher lag die Schwelle bei 75 kW.