Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. März 2019 ihren
»Hinweis 2019/1 zu EE-Stromspeichern: Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung«
veröffentlicht. Darin beantwortet sie u.a. Fragen zur Registrierungspflicht von EE-Stromspeichern, zu den Rechtsfolgen bei Unterlassung sowie zur Aussetzung bestimmter Sanktionsfolgen (sogenannte Stromspeicher-Amnestie).
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA.