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BNetzA: Hinweis zu EE-Stromspeichern

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. März 2019 ihren

»Hinweis 2019/1 zu EE-Stromspeichern: Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung«

veröffentlicht. Darin beantwortet sie u.a. Fragen zur Registrierungspflicht von EE-Stromspeichern, zu den Rechtsfolgen bei Unterlassung sowie zur Aussetzung bestimmter Sanktionsfolgen (sogenannte Stromspeicher-Amnestie).

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

Datum
Urheberschaft

Bundesnetzagentur

Fundstelle