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BNetzA: Hinweis 2019/1 zu EE-Stromspeichern

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. März 2019 ihren Hinweis 2019/1 »zu EE-Stromspeichern: Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung« veröffentlicht. Darin beantwortet sie u.a. Fragen zu den Registrierungspflichten bei Stromspeichern, möglichen Rechtsfolgen bei Unterlassung und die Aussetzung bestimmter Sanktionsfolgen (sogenannte Stromspeicher-Amnestie).

Den Hinweis können Sie hier runterladen.

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