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Güllekleinanlagen – Neuregelungen ab Dezember 2019!

Die Autoren geben einen ausführlichen Überblick über die Neuregelungen des Energiesammelgesetzes vom 21. Dezember 2018 zu Güllekleinanlagen. Übergangsbestimmungen, Neuregelungen und wichtige vergütungstechnische Rahmenbedingungen werden in einer Kurzübersicht zusammengefasst. Güllekleinanlagen seien von nun an bis zu einer Anlagengröße von 150 kW definiert, bisher lag die Schwelle bei 75 kW. Die vergütungsfähige Strommenge bestehe aber nur bis zu einer Bemessungsleistung von maximal 75 kW.

Datum
Autor(en)

René Walter und Andrea Bauer

Fundstelle

Biogas Journal 02/2019, 96-101