Die Clearingstelle hat am 5. Mai 2022 den Hinweis zum Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolgen” beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Im Beitrag wird das Ergebnis des Votums 2020/12-IV der Clearingstelle EEG|KWKG vorgestellt, in dem es um Fragen zum Anlagenbegriff, Inbetriebnahmedatum und Meldefragen beim Umbau einer Deponie- und einer Abfallvergärungsanlage geht.
Leitsätze:
1. Der Begriff des Betreibenlassens in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG setzt eine Möglichkeit der Einflussnahme an den Betreiber voraus, die rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Natur sein kann.
In diesem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung war zu klären, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 im Jahr 2008 erneuert und neu in Betrieb genommenen wurde (im Ergebnis bejaht).
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, um wie viele Anlagen mit welchen Inbetriebnahmedaten es sich bei den von der Anlagenbetreiberin betriebenen BHKW nach verschiedenen Ersetzungs- und Umstellungsmaßnahmen handelt, welche Förderungsansprüche jeweils für die aus Deponiegas und Biogas erzeugten Stromanteile bestehen und ob eine Vergütungssanktion aufgrund von Meldeverstößen erfolgen muss.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlage der Schiedsklägerin im August 2016 im Sinne von § 5 Nr. 21 EEG 2014 oder im März 2018 im Sinne von § 3 Nr. 30
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin am Standort ihrer Bestandsanlage gemäß § 3 Nr. 1 und Nr. 5 EEG 2009 eine neue Anlage geschaffen und in Betrieb genommen hat (im Ergebnis bejaht) und für welchen Zeitraum die Vergütung anzupassen ist.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht zu klären,
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Stellungnahme 2018/48/Stn vor, in der die Frage geklärt wurde, ob erstens das von der beklagten Anlagenbetreiberin installierte Solarlog-System die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2012 erfüllt und ob zweitens die Errichtung einer
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu klären, ob die verfahrensgegenständliche Biogasanlage durch verschiedene Umbauarbeiten in zwei Anlagen aufgespalten wurde und welche Inbetriebnahmedaten die Anlagen erhalten - z.B., ob beide Anlagen das Inbetriebnahmedatum der Ursprungsanlage fortführen.
Die Clearingstelle hat am 23. Juli 2019 den Hinweis zum Thema „Ersetzen von PV-Anlagen an demselben Standort (§ 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017)“ beschlossen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Ausfallvergütung nach § 38 EEG 2014 für den Strom hat, der in ihrer im Dezember 2014 nach § 100 Abs. 3
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wann mehrere Solaranlagen im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden sind. Insbesondere war zu entscheiden, ob die Inbetriebnahme bereits durch einen „Glühlampentest” erfolgte oder erst mit der Anbringung der Solaranlagen auf den jeweiligen Dachflächen und ob es sich bei dem Glühlampentest um eine Vorratsinbetriebnahme handelte.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wann mehrere Solaranlagen im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden sind. Insbesondere war zu entscheiden, ob die Inbetriebnahme bereits durch einen „Glühlampentest” erfolgte oder erst mit der Anbringung der Solaranlagen auf den jeweiligen Dachflächen und ob es sich bei dem Glühlampentest um eine Vorratsinbetriebnahme handelte.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wann die Fotovoltaikinstallation im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist. Insbesondere war zu klären, ob die Inbetriebnahme durch einen „Glühlampentest“ oder mit der Anbringung der Fotovoltaikinstallation auf der jeweiligen Dachfläche erfolgte.
Sachverhalt: Die Betreiberin einer Biogasanlage fordert vom Netzbetreiber die Zahlung des Formaldehydbonus i. S. d. § 27 Abs. 5 EEG 2009. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme war die Biogasanlage immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig. Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergab sich jedoch nachträglich aufgrund einer Änderung der 4. BImschV.
Die Autoren gehen auf die Rechtsfragen ein, die sich beim Austausch und beim Versetzen von Anlagen und Anlagenbestandteilen ergeben. Dafür stellen sie zunächst den Anlagen- und den Inbetriebnahmebegriff vor und gehen dann auf die grundsätzlich geltenden Regelungen ein. Anschließend stellen sie die Besonderheiten bei der Versetzung von Biomasse-, Fotovoltaik- und Windenergieanlagen vor. Sie überprüfen ebenfalls, was beim Austausch und dem Zubau bzw.
Ein stationärer Speicher ist im Sinne des EEG in Betrieb genommen, wenn
Im vorliegenden Votumsverfahren waren im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Zu welchem Zeitpunkt wurde das Satelliten-BHKW der Anlagenbetreiberin, welches 2011 zu einer 2005 in Betrieb genommenen Biogasanlage hinzugebaut wurde und vor dem 1.
In dem Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin betriebene Satelliten-BHKW
Die Autorin stellt die Ergebnisse des Votums 2016/21 der Clearingstelle EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Holzvergasungsanlage und des Schiedsspruchs 2016/43 zu nachträglichen Korrekturen für Nachzahlungen auf den KWK-Bonus vor.
Im Beitrag werden die Empfehlung 2016/12 der Clearingstelle EEG zu Anwendungsfragen von Speichern unter dem
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des EEG 2012 (bis 04/2012 - ältere Fassung) installierte Fotovoltaikanlage. Vor dem Stichtag des 1.
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die (neue) Anlagen
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. den Hinweis 2015/42 zur Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014, das Votum 2016/9 zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme beim Austausch eines Deponiegas-