Die Autorin kommentiert die Voten 2020/62-IV und 2019/37 der Clearingstelle EEG|KWKG zur (Neu-)Inbetriebnahme von Biogasanlagen. Während sich das erste Votum mit der Neuinbetriebnahme nach der Erneuerung der Anlage gemäß § 3 Abs. 4 EEG 2004 befasst, beschäftigt sich das zweite Votum mit der Inbetriebnahme einer wertungsgemäß neugeschaffenen Anlage gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009. Weiterhin stellt die Autorin den Schiedsspruch 2021/4-IV zur Mitnahme der Höchstbemessungsleistung bei Umbau an Biogasanlagen vor.
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Beitrag Biogas Journal 05/2021 | 1 MB |