Am 3. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024 und gilt damit am 10. Juli 2024 als bekanntgegeben.
In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 197 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.485 Megawatt abgegeben. Die Bundesnetzagentur konnte 189 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 2.379 Megawatt bezuschlagen, acht Gebote wurden ausgeschlossen. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Termin betrug 2.795 Megawatt. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen gem. § 28 Abs. 6 EEG 2023 reduziert, da eine Unterzeichnung drohte. Die größten Zuschlagsmengen erhielten:
- Nordrhein-Westfalen mit 68 Zuschlägen und 727 Megawatt,
- Niedersachsen mit 26 Zuschlägen und 430 Megawatt.
- Schleswig-Holstein mit 17 Zuschlägen und 318 Megawatt.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 7,33 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 7,35 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 7,20 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen im Jahr 2024 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent festgelegt.
Weitere Informationen bezüglich der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für Windenergieanlagen an Land finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.