Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2024 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2024 als erfolgt gilt.
In der Innovationsausschreibung wurden insgesamt 48 Gebote mit einer Gebotsmenge von 564 Megawatt abgegeben, wovon 43 Gebote mit einer Gebotsmenge von 512 Megawatt bezuschlagt werden konnten. Alle Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen aus Solaranlagen mit Speichern. Das Ausschreibungsvolumen lag bei 583 Megawatt.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 8,33 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 9,17 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 6,78 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Innovationsausschreibungen im Jahr 2024 auf 9,18 Cent festgelegt.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.