Am 8. März 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. März 2024 und gilt damit am 15. März 2024 als bekanntgegeben.
In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 135 Gebote mit einer Gebotsmenge von 1.836 Megawatt abgegeben. Die Bundesnetzagentur konnte 129 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.795 Megawatt bezuschlagen, sechs Gebote wurden wegen Formfehlern ausgeschlossen. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Termin betrug 2.486 Megawatt. Die größten Zuschlagsmengen erhielten:
- Nordrhein-Westfalen mit 32 Zuschlägen und 379 Megawatt,
- Niedersachsen mit 17 Zuschlägen und 319 Megawatt.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 7,34 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 7,35 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 7,25 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen im Jahr 2024 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent festgelegt.
Weitere Informationen bezüglich der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für Windenergieanlagen an Land finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.