Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.
Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für den Nachholtermin 2022 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt. Aufgrund einer drohenden Unterzeichnung hatte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen von zuvor 1.190 Megawatt auf 604 Megawatt reduziert.
Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht werden insbesondere zwei Ziele verfolgt.
Zum einen soll ein ausdrücklicher Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. So soll auch dem Abschalten von Windenergieanlagen bei Netzengpässen entgegengewirkt werden.
Am 12. Oktober 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022 und gilt damit am 19. Oktober 2022 als erfolgt.
Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie auf See durch das Zweite Gesetz zur Änderung des WindSeeG
Der Aufsatz stellt die grundlegenden Neuerungen im WindSeeG dar, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Hierzu gehört die Erhöhung der Ausbauziele auf mindestens 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Auch die Ausschreibungsziele in den Jahren 2023 bis 2026 werden stark erhöht.
Leitsätze:
Leitsätze:
Das 43. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Das EEG 2023 – Fokus Windenergie“ fand am Donnerstag, den 15. September 2022 als Präsenztermin in der Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft (Harnack-Haus), Ihnestraße 16 – 20, 14195 Berlin-Dahlem, und parallel dazu als Liveübertragung auch online statt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. September 2022 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich.
Die Autorin befasst sich mit der Frage, inwiefern die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden im Sinne des § 6 EEG 2021 als eine Straftat nach §§ 331 - 334 StGB (Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung) bzw. § 108e StGB (Bestechung von Mandatsträgern) gewertet werden könnte.
Der Aufsatz befasst sich mit dem Status des Windenergieaufbaus an Land. Die Entwicklung beim Zubau von Windenergieanlagen an Land von Januar bis Juni 2022 sei auf einem fast identischen Niveau wie im Vergleichszeitraum 2021 geblieben. Dies bleibe bislang hinter den für 2022 prognostizierten Erwartungen zurück. Weiterhin sei zum Erreichen der Ausbauziele das fünffache Volumen nötig.
Das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), ursprünglich bezeichnet als Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz - WaLG), vom 20. Juli 2022 (BGBl. I 2022 S. 1353), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26.
Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021).
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
In dem Artikel wird ein Analysemodell des Instituts für Technoökonomische Systemanalyse (IEK 3) am Forschungszentrum Jülich vorgestellt, das bei der Ermittlung von Standorten und der Erhebung von Potentialen für Windkraftanlagen helfen könne. Damit soll die Frage beantwortet werden, unter welchen Bedingungen die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden können. Das Modell berücksichtige mehrere Parameter zu Flächennutzung, Abstandsregelungen und Naturschutz.
Leitsätze:
Zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 und der Einhaltung des 1,5-Grad Klimaschutz-Pfads, zu dem sich die EU im Klimaschutz-Abkommen von Paris verpflichtet hat, beinhaltet das Gesetzespaket zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG) das Gesetz zur Festlegung von Freiflächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windflächenbedarfsgesetz WindBG).
Am 7. Juni 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 7. Juni 2022 und gilt damit am 14. Juni 2022 als erfolgt.
Die Autorin erörtert von Verbänden angesprochene Nachbesserungen des Sommerpakets im Hinblick auf die Innovationsausschreibungen. Der BNE sehe eine Erhöhung des Volumens bei den Innovationsausschreibungen als zentrales Element für den Speicherausbau. Der BEE schlage für eine breite Kombination unterschiedlicher Technologien die Anhebung des Höchstwerts für die Ausschreibungen auf 10 Ct/kWh vor.
Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2022 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Im Gegensatz zu den vorherigen Innovationsausschreibungen konnten in dieser Ausschreibungsrunde erstmals auch Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, womit eine Doppelnutzung der Flächen erfolgt.
Leitsätze: