Am 22. Juni 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 22. Juni 2023 und gilt damit am 29. Juni 2023 als erfolgt.
In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 127 Gebote mit einer Gebotsmenge von 1.597 Megawatt abgegeben. Die Bundesnetzagentur konnte 120 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.535 Megawatt bezuschlagen, sieben Gebote wurden wegen Formfehlern ausgeschlossen. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Termin betrug 2.866 Megawatt.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 7,34 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 7,35 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 7,25 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen im Jahr 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh erhöht.
Weitere Informationen bezüglich der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für Windenergieanlagen an Land finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.