Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Zweite Windenergie-auf-See-Verordnung – 2. WindSeeV)
Der Autor gibt einen umfassenden Überblick über die historische Entstehung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der rechtlichen Fallstricke im gegenwärtigen Rechtsrahmen. Eine Bindungswirkung der Planfeststellungsbehörde durch Voruntersuchungen in der Planfeststellung sei zu verneinen. Auch untersucht der Artikel das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot von Gewässern bei Offshore-Windenergie mit Bezug zum Weservertiefungsurteil des EuGH.
Dieser Aufsatz erläutert die Bedeutung der Größe der Fläche, die durch das Wind-an-Land-Gesetz in Deutschland ausgewiesen werden soll. Die Missinterpretation, dass die betroffenen Flächen nicht benutzbar wären, komme oft vor. Die Windenergieanlagen benötigen zur maximalen Leistungserzeugung einen großen Abstand zu einander, es werde aber nur eine kleiner Anteil versiegelt.
Windkrafträder aus dem 3D-Drucker mit Nabenhöhen von 150 bis 200 Metern könnten in Zukunft dank der 3D-Technologie möglich werden. Vorteile bestünden in den Transportkosten, die Druckprogramme schnell anzupassen und eine schnelle Errichtung des Turms. Nur die Rotorblätter - aufgrund ihrer hochwertigen Oberfläche - stellten eine Herausforderung dar. Der 3D-Druck von Kleinwindkraftanlagen sei aus einem handelsüblichen 3D-Drucker nach sich im Netz befindlichen Anleitungen bereits Realität.
Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.
Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hat am 23. November 2021 in der Publikation "Aktuelle Vorschläge zur Veränderung von Planung und Genehmigung der Windenergie an Land - Eine Einordnung in Hinblick auf den Artenschutz" ausgewählte Vorschläge für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land in Hinblick auf den Artenschutz eingeordnet.
Behandelt werden u.a. folgende Vorschläge:
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE hat am 1.
Der zweite Teil des Aufsatzes behandelt im Besonderen den Mustervertrag der FA Wind mit Hauptaugenmerk auf den wichtigen Passagen für die Gemeinden. Dabei erläutert er die Entwicklung des Vertrags und dessen Zweck. Wichtige Regelungen umfassen den Vertragsschluss, die Dauer, die Abrechnung, die Zahlungsfristen und weitere Aspekte.
Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass ein Mangel an kostengünstigen Lösungen zur Steuerung die Teilnahme kleiner PV-Anlagen am Regelenergiemarkt erschwert. Sie präsentieren ein Verbundforschungsprojekt, in dem ein technischer Prototyp zur kostengünstigen Steuerung kleiner PV-Anlagen über die iMSysteminfratruktur erfolgreich implementiert wurde, und versprechen sich daraus Lösungsansätze.
Der Aufsatz informiert über die neuste Offshore-Windkraftanlage „Nezzy2“, die vor China in Betrieb genommen und getestet werden soll. Die Anlage mit 16 MW, bestehend aus zwei schräg stehenden Türmen und zwei Rotoren, solle als Prototyp eine neue Ära einleiten. Auch für flachere Seen könnte die schwimmende Offshore-Anlage eine Möglichkeit darstellen.
Der Autor befasst sich mit dem durch die BNetzA kommenden Einführung des Redispatch 2.0. Um einen gesicherten Einstieg in das Redispatch 2.0 zu gewährleisten solle dieser erneut verschoben und mittels einer Übergangsmaßnahme überbrückt werden. Weiterhin behandelt der Aufsatz Ansichten von Windenergieanlagenbetreiberinnen sowie Netzbetreiberinnen auf die Auswirkungen der Übergangs- und der kommenden Redispatchmaßnahmen.
Das EEG 2021 etablierte zur Unterstützung der Erreichung des 65 % Ziels im Jahr 2030 ein Kooperationsausschuss der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre von Bund und Ländern. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien solle dadurch koordiniert werden (§§ 97, 98 EEG 2021).
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Wasserstoff durch Offshore-Windenergieanlagen und Elektrolyseure.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Oktober 2021 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Oktober 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Oktober 2021 als erfolgt gilt.
Der Autor behandelt die Netzanbindung von Windenergieanlagen (WEA) auf See unter dem Blickwinkel des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht, welche eine Änderung der § 17d Abs. 6 bis 9 EnWG veranlasst haben.
Das Impulspapier „Ein beihilfefreies und schlankeres EEG - Vorschlag zur Weiterentwicklung des bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ der Stiftung Umweltenergierecht, im Auftrag der Agora Energiewende, legt Vorschläge für Reformen des EEG vor.
Das EEG 2021 führt eine Regelung zur Akzeptanzsteigerung von Windenergieprojekten an Land ein, deren Details die Autoren aus kommunaler Sicht erforschen. Zunächst gibt der Artikel eine kurze Einführung in die Entstehungsgeschichte des § 6 EEG 2021 (vormals § 36k EEG 2021).
Die Autoren erläutern die Auswirkungen des "Klima"-Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Genehmigung von Windkraftanlagen, insbesondere im Rahmen der Abwägung mit Interessen des Denkmalschutzes. Die Hürden für die Zulassung von Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung würden aufgrund des klaren Auftrags an den Gesetzgeber sinken. Das Urteil würde ähnliche Auswirkungen im Rahmen baugenehmigungsrechtlicher bzw. bauplanungsrechtlicher Interessenabwägungen entfalten.
Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und für Windenergieanlagen in NRW den Mindestabstand von 1.000 m zu Wohngebäuden eingeführt.
In ihrer Studie untersucht die Stiftung Offshore-Windenergie den möglichen Beitrag der Offshore-Windenergie in Deutschland zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Erreichung der Ziele der nationalen Wasserstoffstrategie. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass derzeitig bei optimaler Ausnutzung des maritimen Raumordnungsplans ein Potenzial von über 60 GW Offshore-Windkraft bestehe. Dies könne eine Wasserstoffproduktion von bis zu 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr ermöglichen.
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Besondere Gebührenverordnung - BAFABGebV) vom 21. September 2021 (BGBl. I S. 4317).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 09. September 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2021.
In der Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See standen drei Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 958 MW zum Gebot, davon zwei Flächen in der Nordsee (N-3.7 und N-3.8) sowie eine in der Ostsee (O-1.3).
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, was bei der Modernisierung alter Photovoltaikanlagen zu beachten ist.
Der Autor befasst sich mit der Rolle von Drohnen in der Windkraft- und Photovoltaikbranche.
Der Autor befasst sich mit den Vorteilen von Holztürmen für Windenergieanlagen. Nicht nur biete Holz durchaus genug Stabilität für solche Anlagen, sondern es könne auch CO2 speichern und sei günstiger als Stahl. Erste Projekte seien bereits in Vorbereitung, insbesondere in skandinavischen Ländern.