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Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollen Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen unterstützt werden. Im Rahmen der Förderrichtlinie können Bürgerenergiegesellschaften eine Förderung in Höhe von 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten erhalten. Die Förderhöchstgrenze ist jedoch auf 300 000 Euro je Projekt beschränkt. Die Förderrichtlinie tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026. 

Datum
Urheberschaft

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Gesetzesbezug