Die Studie „Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele - Notwendigkeit und mögliche Umsetzungsoptionen“ im Auftrag des Umweltbundesamt (UBA), durchgeführt durch die Bosch & Partner GmbH, d
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. Juni 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 29. Juni 2022, so dass die Bekanntgabe am 6. Juli 2022 als erfolgt gilt.
Der Aufsatz untersucht neue Funktionen im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie der kommunalen Energiewende mit Hilfe der Agri-Photovoltaik. Der Autor thematisiert den Stand der Forschung, ergänzt mit einem Blick auf die Wertschöpfung, die Stärkung des Artenschutzes und des ländlichen Raums.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob dem Anlagenbetreiber für den eingespeisten Strom aus den auf dem Vorbau eines Gebäudes angebrachten Solaranlagen ein Anspruch auf den sog. Fassadenbonus nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1, § 5
Die Autorin erörtert von Verbänden angesprochene Nachbesserungen des Sommerpakets im Hinblick auf die Innovationsausschreibungen. Der BNE sehe eine Erhöhung des Volumens bei den Innovationsausschreibungen als zentrales Element für den Speicherausbau. Der BEE schlage für eine breite Kombination unterschiedlicher Technologien die Anhebung des Höchstwerts für die Ausschreibungen auf 10 Ct/kWh vor.
Der Artikel untersucht die Möglichkeit mit alltagsnahen Beteiligungsansätzen individuelle und gesellschaftliche Aspekte der Energiewende zu diskutieren, zu erforschen und voranzutreiben. Zwei transformative Formate, die wichtige Punkte beleuchten und sich auf konkrete Nutzungs- und Alltagsbezüge konzentrieren, werden vorgestellt. Solche Projekte dienen als Schlüsselelemente die Energiewende als ein gesamtgesellschaftliches Transformationsprojekt unter realen Bedingungen darzustellen und zu fördern.
Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.
Die Autoren untersuchen förderale Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie zusätzlich zur Förderung durch das EEG. Das EEG regle die Förderungen erneuerbarer Energien nicht abschließend.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11. Mai 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. Mai 2022, so dass die Bekanntgabe am 18. Mai 2021 als erfolgt gilt.
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2022 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Im Gegensatz zu den vorherigen Innovationsausschreibungen konnten in dieser Ausschreibungsrunde erstmals auch Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, womit eine Doppelnutzung der Flächen erfolgt.
In dem Artikel geht es um den Bedarf an Leistungselektronik, um das Stromnetz auch in Zukunft stabil zu halten, wenn große konventionelle Kraftwerke aus dem Netz verschwinden. Der Autor erwartet, dass dazu netzbildende Wechselrichter zum Standard werden, welche vor allem bei der Netzintegration von großen Speichereinheiten benötigt werden. Ein solcher Batteriewechselrichter könne nicht nur stromgeführt sondern auch spannungsgeführt arbeiten und damit selbst ein Netz bereitstellen. Die Netzstabilisierung könne dann, genauso wie die Stromerzeugung auch, dezentral erfolgen.
Der Artikel widmet sich dem finanziellen Wandel im Strommarkt und der PV-Anlagenvermarktung. Stromabnehmerverträge (Power-Purchase-Agreement) sowie Handelsbeteiligungen böten neue wirtschaftliche Möglichkeiten für Investoren. Auf dem privaten Markt förderten günstigere Module, höhere Strompreise und bessere Speichertechnologie den Ausbau von „Eigenverbrauch“-Anlagen.
Die Autorin und der Autor beleuchten die Schwierigkeiten des Energieangebotes aus erneuerbaren Quellen und die Nachfrage an elektrischer Last der Verbraucher. Sogenannte Wärmespeicherkraftwerke könnten diese Dunkelflauten (Versorgungslücken) mit bis zu 100 % aus erneuerbarer Primärenergien überbrücken. Weiterhin böten sie für z.B. Elektrolyseure oder Wärmepumpen eine wirtschaftliche und energieeffiziente Grundlast aus erneuerbaren Energien.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben, weiterhin zu dem im Januar 2006 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis nur für einen Teil der Module bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein „Defekt“ im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.
Der Aufsatz erläutert die Studie vom Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme (ISE) – Heizungstechnologien im Gebäude: Ein Beitrag zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Klimawirksamkeit – zur Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen und bringt die Betrachtung für Einfamilienhäuser in den Vordergrund. Im Neubau sei die Wärmepumpe wegen ihrer geringen Betriebskosten schon standardmäßig verbaut, im Altbau oder teilsanierten Altbau könne es noch zu höheren Investitionskosten kommen.
Der Artikel beleuchtet die Ausbauplanung der deutschen Bundesregierung für Erneuerbare Energien. Dabei stellt er die bisherigen Ausbauziele den neuen Ausbauplanungen für erneuerbare Energien und Stromspeichern gegenüber. Zur Umsetzung der Ziele sei ein extremer Umbau des Energieversorgungssystems erforderlich, auch äußert der Autor Zweifel an der technischen sowie wirtschaftlichen Umsetzbarkeit der vorgestellten Zahlen.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Die Autorinnen befassen sich mit dem Einfluss der Netzentgelte auf den Zubau der PV-Anlagen von Haushalten in Deutschland. Weiterhin analysieren sie, wie sich die Netzentgelte durch einen steigenden Zubau von PV-Batteriesystemen in deutschen Haushältern verändern könnten.
Der Autor befasst sich mit aktuellen Marktwerten von PV-Anlagen, insbesondere solchen Anlagen die unter einer installierten Leistung von 100 kW liegen. Dazu geht er weiter auf die Menge der EEG-Vergütung für die Photovoltaik und den daraus erzeugten Strom ein.
Die Autorin befasst sich mit der neuen Möglichkeit von Kommunen sich finanziell an Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beteiligen. Diese Maßnahme fördere die Akzeptanz von erneuerbaren Energien und verschiedene Kommunen nutzten sie bereits. Sehr wirtschaftlich sei es, wenn Kommunen sich am Projekt beteiligen indem sie ein Grundstück zur Verfügung stellen.
In diesem Aufsatz befasst sich die Autorin mit den Richtlinien und Anforderungen von Netzanschlussbedingungen für PV-Anlagen. Hierbei geht sie auf den Netz- und Anlagenschutz von dezentralen Energieerzeugungsanlagen, sowie die Überwachungsfunktionen und die dazugehörigen Anwendungsregeln ein. Darüber hinaus stellt sie den Network Code „Requirements for Generators“ vor, welcher einheitliche Anforderungen in ganz Europa bereitstellen soll.
Dieser Aufsatz wirft einen Blick auf den immer steigenden Bedarf von Energiespeicher für PV-Anlagen. Mit abnehmender EEG-Vergütung sollen immer mehr Anlagenbetreiberinnen auf Eigenverbrauch umsteigen. Bei diesem Umstieg könne ein Speicher den Eigenverbrauch enorm erhöhen, die Netzbelastung senken und die Wirtschaftlichkeit erhöhen.