Im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) (und unter Mitwirkung des Deutsche Städte- und Gemeindebundes (DStGB), des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (bbh) einen Mustervertrag zur Umsetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 konzipiert. Er kann zwischen dem Anlagenbetreiber und der Gemeinde geschlossen werden, in der der Solarpark errichtet werden soll.
Bemerkungen
Den Mustervertrag können Sie hier runterladen.