Der Autor gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Ausschreibungen von Solaranlagen unter Geltung des EEG 2021. Hierzu gehört im Abschnitt 3 EEG 2021 der Unterabschnitt 3 für Solaranlagen des ersten Segments und der Unterabschnitt 4 für Solaranlagen des zweiten Segments. Die Solaranlagen des zweiten Segments werden nach § 38c nur an, auf oder in einem Gebäude errichtet, dessen Gebote, Zuschlag und Zahlungsberechtigung sind im Unterabschnitt 4 hinterlegt. Weiterhin wird die Höchstmenge für Gebote von Freiflächenanlagen auf 20 Megawatt erhöht und der Höchstumschlagwert auf 5,9 Cent/kWh fest gesetzt. In beiden Kategorien könnte die Bezahlungsberechtigung durch eine negative Prüfung der Angaben der Anlagen entfallen.