Das EEG 2021 etablierte zur Unterstützung der Erreichung des 65 % Ziels im Jahr 2030 ein Kooperationsausschuss der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre von Bund und Ländern. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien solle dadurch koordiniert werden (§§ 97, 98 EEG 2021).
Der erste Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land an die Bundesregierung gem. § 98 EEG 2021 wurde am 22. Oktober 2021 vorgelegt.
Der Bericht sammelt die Auswertungen der Daten aus den Berichten der Bundesländer, die auf Grundlage der Angaben im Marktstammdatenregister erstellt wurden. Er geht dabei auf:
- EE-Anlagen zur Stromerzeugung
- und Ausbauziele ein.
Auf die Daten zur Windenergie an Land (Flächen, Genehmigung, Planung, Repowering) geht der Bericht zusätzlich umfänglich ein. Wichtige Aspekte des Berichts zu Windenergie an Land betreffen:
- ausgewiesene Flächen für WEA,
- beklagte Flächen,
- Flächenbelegung ausgewiesener Flächen,
- Planungen für neue Flächenauswiesungen,
- Genehmigungen für WEA,
- Repowering und
- Hemmnisanalyse und zusätzliche Maßnahmen für den weiteren Ausbau.
Der Bericht zeichnet ein sehr gegensätzliches Bild zwischen dem Ausbau der Photovoltaik und Windenergieanlagen an Land und ein Nord-Süd-Gefälle - Windenergie im Norden und Photovoltaik im Süden - innerhalb der Bundesrepublik.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BMWi - Erneuerbare Energien.