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Fest­le­gung zu be­son­de­ren So­lar­an­la­gen auf Gewässern, Parkplatzflächen, Ackerflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2021 ihre Festlegung zu be­son­de­ren So­lar­an­la­gen beschlossen.

Darin werden die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf

  • auf Gewässern,
  • auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf der Fläche beziehungsweise
  • auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Anbau von Dauer- oder mehrjährigen Kulturen) sowie
  • auf Parkplatzflächen festgelegt.

Laut BNetzA sind die Regelungen für Solaranlagen auf Gewässern eng am Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den dort geregelten Gewässerkategorien orientiert. Solaranlagen auf Ackerflächen bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen seien nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Parkplatzflächen dürften nicht vorrangig zum Zweck der Errichtung von Solaranlagen errichtet werden und die Solaranlagen dürften die Nutzung der Flächen als Parkraum nicht zu stark einschränken.

Am 13. Februar 2023 stellte die Bundesnetzagentur ihren Festlegungsentwurf zu den Anforderungen an die besonderen Solaranlagen, die eingehalten werden müssen, um eine Förderung nach dem EEG erlangen zu können, zur Konsultation. Entsprechende Stellungnahmen können bis zum 17. März 2023 eingereicht werden. Die Anforderungen für besondere Solaranlagen werden von der BNetzA gem. § 85c EEG 2023 bis zum 1. Juli 2023 festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

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