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Suche in Solarenergie

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Aufsatz

Der Autor setzt sich in diesem Artikel kritisch mit dem Mieterstromgesetz auseinander und fordert vereinfachte Rahmenbedingungen. Seit der Einführung des Gesetzes, im Jahr 2017, seien erst acht Megawatt mit der Mieterstromförderung gebaut worden. Dies sei Resultat der Angst des Gesetzgebers eine Überförderung zu verursachen.

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Fachgespräch

Unser 32. Fachgespräch fand am 28. Februar 2019 im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt. 

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Votum 2019/6– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/6

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlagen der Anlagenbetreiberin auf einer sonstigen baulichen Anlage angebracht worden sind, welche zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereit gestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Votum 2019/7– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/7

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Februar 2019 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibungfür Wind- und Solaranlagen. 

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Rechtsprechung– 27 U 8/17

Sachverhalt: Die Klägerin errichtete zwei Fotovoltaikanlagen, bei denen die größere zunächst mit einem Funkrundsteuerempfänger (RSE) ausgerüstet wurde, der ein ferngesteuertes An- und Abschalten der Anlage ermöglichte. Auf den Hinweis der Beklagten, dass dieser den Voraussetzungen des § 6 EEG 2012 nicht entspreche, bestellte die Klägerin einen entsprechenden Funkrundsteuerempfänger, der aufgrund von Lieferschwierigkeiten jedoch verspätet eingebaut wurde.

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Stellungnahme 2017/7-2/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/7-2/Stn

Auf Ersuchen des Amtsgerichts Helmstedt hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben,

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Stellungnahme 2018/48/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/48/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG|KWKG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das von der Beklagten eingerichtete Solarlog-System die gleichen Funktionen wie eine

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Rechtsprechung– 33 O 723/18

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Beklagte die EEG-Einspeisevergütung von 2015 und 2016 für Strom aus Photovoltaikanlagen an die klagende Netzbetreiberin zurück zu zahlen hat. Der Beklagte hat sämtliche Anlagen bei der Klägerin rechtskonform angemeldet, allerdings entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet.

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Studie

Die WWF-Studie beinhaltet eine umfangreiche Analyse notwendiger Maßnahmen zum erreichen der Klimaschutzziele Deutschlands. Nach einem Blick auf die vergangenen 30 Jahre und den Status Quo von Klimaschutz und Energiewende wird die Notwendigkeit der zu installierenden Leistungen erneuerbarer Energien in den zwei Szenarien „Energiewende-Referenz“ und „Fokus Solar“ begründet.

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Aufsatz

Die Autorin beschäftigt sich mit der potenziellen Nutzung von ehemaligen Tagebauflächen als Standort für PV- und Windenergieanlagen. Er greift die konkrete Vision von Greenpeace Energy auf, die von RWE zum Braunkohleabbau genutzten Flächen im Rheinischen Revier zu erwerben und bis 2029 dort PV-Anlagen mit einer Leistung von 4,4 GW sowie Windenergieanlagen mit einer Leistung von 3,8 GW zu errichten.

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Schiedsspruch 2019/4– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/4

In dem Verfahren hatte das Schiedsgericht zu klären, ob die 70-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EEG 2012 schon dadurch eingehalten ist, dass die Solaranlage des Schiedsklägers durch die Ausrichtung der Module sowohl nach Westen als auch nach Osten aufgrund der in Deutschland vork

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Aufsatz

Die Autorin geht auf die Änderungen im EEG 2017 durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) ein. Hierzu gibt sie zunächst einen Überblick und thematisiert dann die Änderungen bei den Ausschreibungen, beim anzulegenden Wert für Solaraufdachanlagen sowie die Neusortierung der Regelungen über die reduzierte EEG-Umlage für Eigenversorger.

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Rechtsprechung– VII ZR 184/17
Aktenzeichen: VII ZR 184/17
Gesetzesbezug: BGB

Leitsatz: Zur Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für den Einbau einer in die Fassade integrierten Photovoltaikanlage bei der grundlegenden Umgestaltung eines Bürogebäudes in ein Studentenwohnheim.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.

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Aufsatz

Die Autorin beschäftigt sich im Beitrag mit dem Mieterstromgesetz und den Erfahrungen aus den bisher realisierten Projekten. Zu hohe bürokratische Hürden und rechtliche Unsicherheite hätten dazu geführt, dass die Anzahl bereits realisierter Projekte relativ gering sei. Einige Pilotprojekte könnten aber durch die Lage in Quartieren mit sehr ähnlichen Gebäudekonstellationen zu Multiplikatoren für den Mieterstrom werden.

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Technische Norm: International Electrotechnical Commission (IEC)– IEC TS 60904-1-2:2019
Aktenzeichen: IEC TS 60904-1-2:2019

Die im Januar 2019 durch die International Electrochemical Commission (IEC) ausgegebene technische Norm beschreibt erstmals die Leistungsmessung von bifazialen Fotovoltaikmodulen.

Sie gliedert sich in folgende Abschnitte:

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Aufsatz

Die Autoren erläutern in ihrem Bericht drei Voten der Clearingstelle. Im Votum 2018/11 mit grundsätzlicher Bedeutung geht es um die Fragestellung, ob ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem KWK-Bonus unter Geltung des EEG 2009 für diejenigen Strommengen besteht, die gekoppelt mit messtechnisch nicht erfassten und daher rechnerisch im Rahmen eines Umweltgutachtens ermittelten Wärmemengen erzeugt werden.

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Aufsatz

Der Autor setzt sich mit den Voraussetzungen des Mieterstromzuschlags im § 21 Abs. 3 EEG 2017 auseinander. Den Ausgangspunkt des Beitrags stellt ein Liefermodell dar, in dem der Anlagenbetreiber einen Energiedienstleister einschaltet, der alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Stromvertrieb, wie etwa den Abschluss der Stromlieferverträge mit den an die Anlage angeschlossenen Letztverbrauchern, übernimmt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Dezember 2018 die jeweils erste Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2019. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Februar 2019 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Energiesammelgesetz - EnSaG) vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2018, S. 2549), das am 20.

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Rechtsprechung– 6 U 94/16

Sachverhalt: Die Klägerin verlangt die Zahlung der Marktprämie für die Einspeisung von Strom aus einer Photovoltaik-Anlage. Diesbezüglich wird um die Voraussetzungen des Vergütungsanspruches nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) cc) EEG 2012 im Rahmen des Begriffs und dem Zeitpunkt der Errichtung der Anlage gestritten.

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Studie

In Zusammenarbeit zwischen der LUT University und der Energy Watch Group wurde eine wissenschaftliche Studie erstellt, welche die vollständige Energiewende in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr modelliert. Die Studie zeige, dass eine Wende hin zu 100% Erneuerbaren Energien mit dem heutigen System wirtschaftliche konkurrenzfähig sei und dabei die Treibhausgasemissionen noch vor 2050 auf Null reduzieren könne.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017, KWKG 2016

Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die zentralen Änderungen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG).

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Aktenzeichen: VDE-AR-E 2100-712:2018-12

Die Anwendungsregel VDE-AR-E 2100-712  gilt für die Planung und Errichtung von PV-Installationen an oder auf Gebäuden und fasst die dort getroffenen Festlegungen mit Empfehlungen zusammen, die gefährliche Berührungsspannungen beim Versagen der Schutzmaßnahme "Doppelte oder verstärkte Isolierung" (z.

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