Unser 32. Fachgespräch fand am 28. Februar 2019 im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt.
Am 31. Dezember 2020 endet für die ersten EEG-Anlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dies betrifft zunächst Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2000 in Betrieb genommen wurden. In den Folgejahren kommen sukzessiv weitere Anlagen hinzu. Auch bei KWK-Anlagen ist die Förderdauer durch eine festgelegte Anzahl von Vollbenutzungsstunden nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begrenzt.
Ob sich der Weiterbetrieb dieser EEG- und KWK-Anlagen nach Ende ihrer gesetzlichen Förderung rentiert und wie dieser unter der geltenden Rechtslage ausgestaltet sein soll, wird seit geraumer Zeit von unterschiedlichen Akteuren auf verschiedenen Ebenen diskutiert. Die Debatte betrifft zum einen die rechtlichen Ansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern dieser sog. Altanlagen als auch mögliche Einsatzoptionen.
Dr. rer. publ. Sebastian Lovens-Cronemeyer
Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG
Dipl.-Wi.-Ing. Sönke Dibbern
Mitglied der Clearingstelle EEG|KWKG