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Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land sowie der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Februar 2019 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibungfür Wind- und Solaranlagen. 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land und die 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen am 17. Dezember 2018 eingeleitet. Gebotstermin war jeweils der 1. Februar 2019.
 

Die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land: 

Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften (BEG) wurde nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt, für die anderen Bieter wurde der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag liegt bei 6,11 ct/kWh. Der höchste Zuschlag liegt bei 6,20 ct/kWh, der niedrigste Gebotswert mit Zuschlag bei 5,24 ct/kWh.

Eingereicht wurden 72 Gebote mit einem Volumen von 499 Megawatt (MW). Damit war das ausgeschriebene Volumen von 700 MW erneut deutlich unterzeichnet. 67 Gebote mit einem Volumen von 476 MW wurden bezuschlagt, 5 Gebote wurden aus formalen Gründen nicht zugelassen. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung wieder keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidung.
 

Die Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen: 

Die Zuschläge wurden im Gebotspreisverfahren ermittelt. Der durchschnittliche, mengengewichtige Zuschlagswert liegt bei 4,80 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhielt, lag bei 5,18 ct/kWh, der niedrigste bei 4,11 ct/kWh.

Insgesamt gab es 80 Gebote mit einem Gebotsumfang von 465 MW. Das ausgeschriebene Volumen von 175 MW war damit erneut deutlich überzeichnet. Bezuschlagt wurden 24 Gebote mit einem Umfang von 178 MW. 2 Gebote mussten ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten.

In Bayern wurden insgesamt 22 Gebote bezuschlagt. Für die Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern wurden 21 Gebote bezuschlagt. Folglich ist das jährlich begrenzte Kontingent für bayerische Ackerflächen bereits nach der ersten Solarausschreibung 2019 zu 70 % aufgebraucht.

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