Die Autoren stellen den neuen Rechtsrahmen zum sog. Redispatch 2.0 vor, durch das die beiden Netzengpassregime aus dem EnWG (Redispatch) und dem EEG (Einspeisemanagement) ab dem 01.10.2021 zusammengeführt werden sollen.
Der anstehende Redispatch 2.0 verpflichtet die Verteilnetzbetreiber in höherem Maße zu einem stabilen Netz und macht sie damit zu einer tragenden Säule des Redispatch. Die Autoren beschreiben die Pflichten und die Voraussetzungen zur Erfüllung dieser seitens der Verteilnetzbetreiber. Dabei behandeln sie Softwarelösungen und sprechen die Empfehlung zur Digitalisierung der Netze aus.
Der Strompreis sank am 22. Februar unter Null auf den Tagesdurchschnitt von minus 1,51 €. Am Sonntag zuvor lagen die Preise pro Megawattstunde sogar zeitweise bei minus 32 €. Der Autor befasst sich vorliegend mit der hohen Windeinspeisung aufgrund von Stürmen und der dennoch gleichzeitig gefahrenen Stromeinspeisung durch konventionelle Anlagen. Er schließt damit, dass negative Preise zukünftig seltener mit Atom- und Kohleausstieg auftreten.
Der Autor behandelt in dem Aufsatz Auswirkungen des NABEG 2.0 und der Redispatch-Vorgaben der EU-EltVO auf Anlagen im Sinne des EEG 2017 und des KWKG 2016.
Der Autor befasst sich mit Redispatch im deutschen Stromnetz (der Leistungsabschaltung von Kraftwerken zur Vermeidung regionaler Überlastungen), dessen Gründen, Verantwortlichen und den daraus resultierenden Kosten. Ferner wird die Wichtigkeit des Netzausbaus für den Klimaschutz festgestellt, begründet mit der deutlich angestiegenen Anzahl von Netzeingriffen und den damit verbundenen steigenden Ausgleichszahlungen. Die Redispatch-Energiemenge habe sich im ersten Quartal 2017 verdoppelt.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Beklagte (Netzbetreiberin) eine Entschädigung an die klagende Windenergieanlagenbetreiberin in insgesamt 18 Fällen zu zahlen hat, in denen der erzeugte Strom von der Netzbetreiberin wegen Netzausbaumaßnahmen nicht abgenommen wurde. Des Weiteren zur Frage, ob ein Anspruch auf Härtefallentschädigung besteht.
Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz
Ecofys, Consentec und Becker Büttner Held (BBH) haben im April 2018 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz veröffentlicht.
Die Autoren geben einen systematischen Überblick über wesentliche Ansprüche eines Anlagenbetreibers nach dem EEG 2017, dargestellt am Beispiel großer Windenergieanlagen an Land. Sie gehen dabei auf Ansprüche auf Netzanschluss und Erweiterung der Netzkapazität, Ansprüche auf Abnahme, Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms sowie Entschädigung und zuletzt ausführlich auf Zahlungsansprüche ein.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob sich bereits aus den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen über die örtliche Netzsituation unzulässige Spannungsanhebungen ergeben mit der Folge, dass jegliche Einspeisung des Solarparks vor Fertigstellung des Umspannwerks nicht netzverträglich gewesen sei (so die Beklagte), oder ob es technisch möglich gewesen wäre, (ggf.
Sachverhalt: Ein Netzbetreiber nahm Instandhaltungsmaßnahmen an einer Lastschaltanlage vor, an die die zur Biogasanlage der Anlagenbetreiberin führende Stichleitung angeschlossen war und unterbrach für diesen Zeitraum die Stromabnahme. Fraglich war, ob die Anlagenbetreiberin hieraus ein Schadenersatzanspruch für die entgangene Einspeisevergütung, den Einsatz eines Notstromaggregats und den Einsatz einer Notfackel gegen die Netzbetreiberin zustand.
Ergebnis: Verneint.
Der Artikel befasst sich mit der im Rahmen des Projekts »BioPower2Gas« untersuchten Wirtschaftlichkeit des Zubaus großer, flexibel betriebener Biogas-BHKW ohne zusätzlichen Netzausbau. Bei diesem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Forschungsprojekt werde davon ausgegangen, dass die BHKW flexibel ausgelegt seien und bedarfsgerecht einspeisen könnten. Die Autoren erläutern dabei das Konzept, die zugrunde gelegten Simulationen und die bisherigen Ergebnisse.
Leitsätze des Gerichts:
Die Autoren geben einen Überblick über die Übergangsvorschriften des EEG 2014 und die Probleme, die sich daraus ergeben könnten. Dabei gehen sie ausführlich auf die finanzielle Förderung, insbesondere auf die Direktvermarktung, sowie Voraussetzungen für die finanzielle Förderung und die Folgen bei Nichterfüllung und besondere Vorschriften für Biomassebestandsanlagen ein.
Die Autoren besprechen die Kollision des Sperrrechtes bei Nichtzahlung für Stromentnahme mit der gesetzlichen Verpflichtung zur unverzüglichen vorrangigen Abnahme des Stroms aus erneuerbaren Energien. Dazu gehen sie zunächst auf die Anschlusssperrung als Ausprägung des Zurückbehaltungsrechtes ein und kommen dann auf die Besonderheiten, die entstehen, wenn der Netzanschluss gleichzeitig für die Stromeinspeisung nach dem EEG genutzt wird.
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 17. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum EEG-Rechtsverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreibern, das am 20. März 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin veranstaltet wurde.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob dem Fotovoltaikanlagenbetreiber ein Anspruch auf Ersatz desjenigen Schadens zusteht, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Netzbetreiber nicht sämtlichen Strom der Fotovoltaikanlage abgenommen hat, der von der Anlage hätte produziert werden können.
Ergebnis: Dem Grunde nach bejaht.
Sachverhalt: Ein Netzbetreiber nahm Instandhaltungsmaßnahmen an einer Lastschaltanlage vor, an die die zur Biogasanlage der Anlagenbetreiberin führende Stichleitung angeschlossen war und unterbrach für diesen Zeitraum die Stromabnahme. Fraglich war, ob die Anlagenbetreiberin hieraus ein Schadenersatzanspruch für die entgangene Einspeisevergütung, den Einsatz eines Notstromaggregats und den Einsatz einer Notfackel gegen die Netzbetreiberin zustand.
Ergebnis: Verneint.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag unter anderem auf den Rechtsrahmen zur Systemstabilität und dabei auf die Eingriffsrechte der Übertragungsnetzbetreiber in die Kraftwerksfahrweise sowie auf die Vorrangregelung für EEG- und KWK-Anlagen ein.
Der Beitrag befasst sich mit der Rechtslage vor und nach der Einführung der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV).
In diesem Beitrag geben die Autoren einen Überblick über den aktuellen gesetzlichen Rahmen für Netzbetreiber zur Gewährleistung der Netzstabilität nach dem EnWG. Hierbei erläutern Sie einige Einzelmaßnahmen (marktbezogene und Notfallmaßnahmen), zu denen die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber aufgrund der Regelungen der §§ 13, 14 EnWG berechtigt sind.
Die Autorin argumentiert in diesem Beitrag, dass für Smart Grids hohe Anforderungen an das Einspeisemanagement gestellt würden.
Die Autoren befassen sich mit dem Ineinandergreifen von § 16 Abs. 6 und § 6 Nr. 1 EEG 2009. Dabei behandeln sie insbesondere die Pflicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zur Ausstattung ihrer Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung, die eintritt, wenn die Anlage eine Leistung von 100 Kilowatt übersteigt.
Die Autoren stellen den durch die entsprechenden Vorschriften des EEG (§§6, 11, 12) und des EnWG (§§ 13,14) geschaffenen Rechtsrahmen für das Einspeisemanagement vor.