Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Betreiber einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt einen Anpruch auf Zahlung der Einspeisevergütung gem. §§ 16, 33 EEG 2012 hat, wenn die Anlage im geltend gemachten Zeitraum keine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhält.
Ergebnis: Verneint.
OLG Koblenz schließt sich Clearingstelle EEG zur Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 an
Zu der Frage, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf jeweils alleinstehenden Gebäuden auf verschiedenen Flurstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (hier: verneint.
Zu der Frage, ob die Klägerin den mit einem Elektroinstallationsunternehmen geschlossenen Vertrag über die Inbetriebsetzung und Verplombung von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz wirksam gekündigt hat und daher die Rückgabe der übergebenen Werkzeuge verlangen kann (hier: bejaht. Der wirksamen Kündigung des Vertrages stünden kartellrechtliche Gründe nicht entgegen.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Betreiber einer Biogasanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des NaWaRo-Bonus sowie den Güllebonus auch für den der Zünd- und Stützfeuerung zuzurechnenden Stromanteil hat.
Ergebnis: Verneint.
Zu der Frage, ob sich der Vergütungsanspruch eines PV-Anlagenbetreibers auf null verringert, solange er seiner Pflicht zur Vorhaltung einer technischen Vorrichtung nicht nachkommt (hier: bejaht.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
Zur Abgrenzung zwischen einer entschädigungspflichtigen Maßnahme des Einspeisemanagements und der Wahrnehmung der Systemverantwortung durch den Netzbetreiber gegenüber den Betreibern von Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.
Zu der Frage, ob der Beschluss vom 30. Oktober 2012 der Bundesnetzagentur (BK6-11-098) - Festlegung zur »Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« rechtswidrig und daher aufzuheben ist (hier bejaht: Die Festlegung sei hinsichtlich der Tenorziffern 2 Satz 3 (netzknotenbezogene Nennwertgrenze) und 3 Satz 2 (Wirkleistungsbezug durch Speicheranlagen) materiell rechtswidrig.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob der Vergütungsanspruch der Anlagenbetreiberin aus §§ 16 Abs. 1, 66 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 i.V.m. mit dem Einspeisevertrag durch Aufrechnung gem. §§ 387, 389 BGB teilweise erloschen ist (hier: vernein
Zu der Frage, ob ein Fotovoltaikanlagenbetreiber, dessen Anlage auf dem Dach eines Carports installiert ist, einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung gem. § 33 Abs. 1 und 3 EEG 2009 gegen die Netzbetreiberin für den in ihr Netz eingespeisten Strom hat (hier bejaht, denn bei der Carportanlage handele es sich um ein Gebäude i.S.v.
Zu der Frage, ob der Vergütungsanspruch der Anlagenbetreiberin aufgrund des Fehlens einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung gem. § 17 Abs. 1 EEG 2012 im maßgeblichen Abrechnungszeitraum im Jahr 2013 auf Null reduziert ist und die Netzbetreiberin deshalb die Vergütung
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
- Schadenersatz wegen verspäteter Anmeldung einer Fotovoltaikanlage zum Netzanschluss.
- Ein kaufmännisches Fachunternehmen im Bereich der Planung und Errichtung von Fotovoltaikanlagen musste im Jahr 2012 mit einer stichtagsbezogenen Neuregelung der Vergütungshöhe im Sinne einer Reduzierung für Strom aus Fotovoltaikanlagen rechnen.
Zu der Frage, ob Biogasanlagen, die durch die Änderung der 4. Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 2012) nachträglich der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit unterfallen, einen Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 haben (hier: bejaht.
Zu der Frage, ob der Inbetriebnahmebegriff gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 eine ortsfeste Installation der Fotovoltaikmodule zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme voraussetzt (hier bejaht: Erforderlich sei ein zur bestimmungsgemäßen Einspeisung bereiter Zustand. Technisch betriebsbereit sei die Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und dauerhaft Strom erzeugen könne.
Leitsatz des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob neue PV-Module, die Anlagen nach einer Totalzerstörung durch einen Brand im Jahr 2010 ersetzen, neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt darstellen (hier: bejaht. Im Grundsatz habe das Landgericht zu Recht § 32 Abs. 5 EEG 2012 in Betracht gezogen. Allerdings habe der Gesetzgeber in Art. 1 Nr.
Leitsätze des Gerichts:
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