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EU-Kommission: Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL) 2022-2027

Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 die Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie (UEBLL) verabschiedet. Anfang 2021 hat die Kommission einen Entwurf zu neuen, überarbeiteten Leitlinien vorgelegt und eine öffentliche Konsultation eingeleitet, bei dem alle Interessierten zwischen dem 7. Juni und dem 2. August 2021 zum Entwurf Stellung nehmen konnten. Am 21. Dezember 2021 hat die Kommission die Leitlinien nach einer weiteren Überarbeitung gebilligt.

Die Leitlinien sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Vorhaben zum Schutz der Umwelt und zur Förderung der erneuerbaren Energien unter bestimmten Voraussetzungen zu verwirklichen, ohne dass es dabei zu übermäßigen Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt kommt. Die Überarbeitungen 2021, welche ab dem 27. Januar 2022 gelten sollen, beinhalten insbesondere folgende Änderungen:

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs (z.B. auf saubere Mobilität und Energieeffizienz von Gebäuden),
  • Erläuterungen zu Beihilfen für zahlreiche Bereiche,
  • Ermäßigungen bestimmter Stromverbrauchsabgaben für energieintensive Unternehmen, wenn die Abgaben zur Finanzierung von Dekarbonisierungsmaßnahmen oder von sozialen Maßnahmen dienen (Verlagerung an Standorte mit weniger anspruchsvollen Umweltschutzvorschriften soll vermieden werden, Unterstützung einer schrittweisen Dekarbonisierung der Unternehmen)
  • Einführung von Schutzvorkehrungen für einen wirksamen Einsatz der Beihilfen (z.B. Konsultation der Interessenträger),
  • Gewährleistung der Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften und Strategien der EU und
  • Erhöhung der Flexibilität und Straffung bisheriger Vorschriften.

Genauere Informationen finden Sie Website der deutschen Vertretung bei der Europäischen Kommission.

Datum
Urheberschaft

Europäische Kommission

Gesetzesbezug
Fundstelle