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Kein Grundrechtsschutz mehr für Energiekonzerne wegen Klimaschutzes?

Der Autor nimmt Stellung zum Klimaschutzbeschluss des BVerfG vom März 2021 und fragt sich insbesondere, welche Auswirkungen dies für den Grundrechtsschutz von Energiekonzernen mit CO2-relevanten Aktivitäten habe.

Er kommt dabei zu dem Schluss, dass Freiheitsrechte zwar weiterhin auch für treibhausgasschädliche Aktivitäten gelten würden, dieser Freiheitsgebrauch jedoch nur im Rahmen des Klimaschutzes erfolgen könne und deshalb zunehmend ein "Auslaufmodell" sei. In der Abwägung zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen habe das BVerfG das Gewicht der Klimaschutzbelange erhöht. Allerdings sei noch abzuwarten, inwieweit diese Rechtsprechung mit EU-Recht und einer etwaigen widersprüchlichen Rechtsprechung des EuGH vereinbar ist.

Datum
Autor(en)

Walter Frenz

Gesetzesbezug
Fundstelle

RdE (Recht der Energiewirtschaft) 08/2021, S. 345-351