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EU-Vorschriften für „grünen“ Wasserstoff - Rechtsetzungsverfahren

Die EU-Kommission hat in zwei Rechtsakten Kriterien für „grünen“ Wasserstoff festgelegt.

Der erste Rechtsakt legt fest, unter welchen Bedingungen Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als sog. RFNBOs  (renewable fuels of non-biological origin, erneuerbare Brenn- und Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs) angesehen werden können. Entscheidend kommt es hierbei auf die Kriterien der Zusätzlichkeit, Gleichzeitigkeit und Regionalität an.

Der zweite delegierte Rechtsakt enthält eine Methode zur Berechnung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von RFNBOs. Dabei werden die Treibhausgasemissionen der Brenn- bzw. Kraftstoffe während ihres gesamten Lebenszyklus berücksichtigt.

Die Rechtsakte der Kommission werden dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt, die die Vorschläge annehmen oder ablehnen können. Änderungen können sie nicht vornehmen. Am 20. Juni 2023 wurden die delegierten Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nachfolgend gelangen Sie

erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Ebene
Gesetzesbezug