Das 49. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Solarspitzengesetz und Biomassepaket – aktuelle gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis“ findet am 2. Juli 2025 als Präsenztermin im Hotel Catalonia Berlin Mitte, Köpenicker Straße 80-82, 10179 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Im Fokus unseres 49. Fachgesprächs stehen aktuelle Fragen zum Solarspitzengesetz und zum Biomassepaket in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (
Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) sind kleine Photovoltaikanlagen, bestehend aus einem oder wenigen Solarmodulen, die den erzeugten Strom über eine Steckdose in das Haushaltsnetz einspeisen, um elektrische Geräte des täglichen Bedarfs mit Strom zu versorgen. Sie dienen in erster Linie dem Zweck Stromkosten zu senken.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 30.
Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat am 25. Oktober 2024 seine Einschätzung zu den Änderungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung abgegeben.
Das 48. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Aktuelle Fragen zum Netzanschluss sowie zum Messen und Steuern bei EEG- und KWKG-Anlagen“ fand am 10.
Der Tagungsbericht enthält einen Überblick über das 47. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, welches am 12. Juni 2024 im Magnus-Haus in Berlin stattfand. Die Veranstaltung wurde hybrid durchgeführt und widmete sich dem Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“.
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat am 28.08.2024 eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gem. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in dieser Form nicht mehr beschlossen wurde. Teilweise wurden einzelne Gesetzgebungsvorhaben dieses Gesetzes in das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüsse (sog. Solarspitzen-Gesetz) überführt.
Sachverhalt: Die Anlagebetreiberin verlangt von der Netzbetreiberin die Übermittlung eines Zeitplans für die unverzügliche Herstellung des Netzanschlusses mit allen erforderlichen Arbeitsschritten sowie eines nachvollziehbaren und detaillierten Voranschlags der Kosten, die ihr durch die technische Herstellung des Netzanschluss entstehen.
Entscheidung: Bejaht.
Das 47. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“ fand am 12. Juni 2024 als Präsenzveranstaltung im Magnus-Haus Berlin, Am Kupfergraben 7 in Berlin-Mitte sowie zeitgleich als Liveübertragung (auch mit
online statt.Am 21. Mai 2024 hat der BDEW eine Anwendungshilfe zum „Zertifizierungspaket“ für Erzeugungsanlagen - Anpassungen der technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 500 kW nach NELEV und EAAV veröffentlicht.
Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung - EAAV) vom 16.05.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 159). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verordnet auf Grund des § 12 Absatz 3a des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7.
Die Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung vom 16. Mai 2024 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung. Die Verordnung wurde am 16. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung vom 16. Mai 2024 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung. Die Verordnung wurde am 16. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der BDEW hat mit dem im Anhang angeführten Dokument erste Hinweise zur Auslegung des § 8 EEG 2023 veröffentlicht: Mit dem Inkrafttreten des „Solarpakets I“ ändern sich die Verfahren für Netzbetreiber bezüglich Anschlussfragen von EEG-Anlagen bis 30
BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz, dem die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt mehrere Biogasanlagen und plante eine Erweiterung durch ein neues Blockheizkraftwerk. Der Netzbetreiber, die Beklagte, lehnte den gewünschten Niederspannungsanschluss ab und bot stattdessen einen Mittelspannungsanschluss an. Nach einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich die Beklagte, den Anschluss herzustellen. Es entstand jedoch ein Streit darüber, ob eine Steuerungsleitung für die Fernsteuerung vorhanden sei. Die Klägerin erklärte, dass ein Rundsteuerungsempfänger installiert und die Steuerungsleitung bereits vorhanden sei.
Die Studie des Bundesverbands Erneuerbare Energien e.V. (BEE), des Fraunhofer Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) und der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) untersucht, wie sich eine gemeinsame Nutzung von Netzverknüpfungspunkten durch volatile und steuerbare EE-Erzeuger, Speicher und Anlagen zur Sektorenkopplung auswirkt.
Diese Anwendungshilfe zur Elektonische-Eigenschaften-Nachweisverordnung (NELEV) (Novelle 2024) und zur Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) soll den Umgang mit den genannten Verordnungen in Kombination mit den VDE-AR-N 4105:2018-11 und VDE-AR-N 4110:2023-09 vereinfachen.
Die Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV-ÄndVO) sollte ursprünglich im Januar 2024 in Kraft treten. § 7 Abs. 4 NELEV-ÄndVO sieht vor, dass sämtliche Pflichten zur Nutzung des neuen Registers (von Herstellern, Anlagenbetreibern und Netzbetreibern) ab dem 1.
Diese Festlegung hat die Grundsätze und Verfahrensregeln zum Gegenstand, welche der VDE FNN bei der Einführung technischer Sicherheitsregeln zu beachten hat.
Mit dem technischen Hinweis „Bidirektionales Laden – Laden und Rückspeisen von Elektrofahrzeugen aus Sicht des Stromnetzes“ mit Stand vom Februar 2024 des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im