Der Beitrag gibt einen Überblick zur Rechtsprechung zum EEG 2021 zu verschiedenen Ansprüchen wie dem Anspruch auf Netzanschluss, auf Stromabnahme, auf finanzielle Förderung und dem Ausgleichsmechanismus. Hierzu reißen die Autoren verschiedene Urteile nur kurz im Bezug auf ihre Auswirkungen an. Auch für das Jahr 2022 werden laut den Autoren interessante gerichtliche Entscheidungen zum EEG gefällt werden.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE hat am 1.
Der Aufsatz befasst sich mit der Regulierung (reiner) Wasserstoffnetze und den vertraglichen Regelungen die im Zusammenhang mit der Energielieferung an den Letztverbraucher bestehen. Hierbei wird auf die Ergänzungen und Neuregelungen eingegangen, die der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben durch ein entsprechendes, umfassendes Gesetzespaket, welches unter dem 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, erlassen hat. Die Autoren erkennen hierbei eine deutliche Erweiterung der Rechte für Letztverbraucher im Energielieferverhältnis.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Wasserstoff durch Offshore-Windenergieanlagen und Elektrolyseure.
Der Autor behandelt die Netzanbindung von Windenergieanlagen (WEA) auf See unter dem Blickwinkel des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht, welche eine Änderung der § 17d Abs. 6 bis 9 EnWG veranlasst haben.
Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) und der Bundesverband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft haben ein gemeinsames Memorandum unterzeichnet, das eine Beschleunigung des PV-Ausbaus in Bayern als gemeinsames Ziel feststellt.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/15-IV vor, in dem geklärt wurde, ob der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Auszahlung des Emissionsminimierungsbonus nach der Erweiterung einer Biogasanlage hatte. Weiterhin besprechen sie das Votum 2019/31 zur Frage, wer die Kosten für eine Erdschlusskompensationsmaßnahme im Rahmen des Anschlusses eines Windparks zu tragen hat.
Die Autoren bereiten einen Überblick über die wesentlichen Gerichtsentscheidungen zum EEG 2017 im Jahr 2020.
Der Autor betrachtet die Rolle von Stromspeicherbetreibern aus regulatorischer Sicht. In steuer- und abgabenrechtlicher Hinsicht würde sich eine Doppelbelastung aus der Doppelstellung des Speichers als Erzeuger und Letztverbraucher ergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen sei aber eine Steuer- und Umlagenbefreiung möglich. Der Autor geht auch auf die technischen Anforderungen an den Netzbetrieb und -anschluss und die damit einhergehenden Informationspflichten ein. Zuletzt erläutert er die anwendbaren Entflechtungsregeln für Stromspeicher.
Der Autor befasst sich mit dem Begriff der Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG und schlägt eine konkrete Anwendung der vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelten Grundsät
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz Fragen zur Anwendung und Auslegung des § 17e EnWG, nach dem die Offshore-Windpark-Betreiber für entstandene Vermögensschäden Entschädigungen in Höhe von 90% des nach Direktvermarktung bestehenden Zahlungsanspruchs verlangen können.
Der Artikel wirft einen Blick auf die aktuelle Lage des Markts von PV-Modulen, die in den letzten Jahren in ihrer Größe zugenommen haben. Es sei zu erwarten, dass in der nächsten Zukunft Module mit den Längen von 182 mm und 210 mm die üblichsten sein werden.
Ab dem Oktober 2020 werden die Verteilnetzbetreiber dazu verpflichtet, sich auf den Redispatch 2.0 umzustellen. Für mehr als 800 deutsche Verteilnetzbetreiber bedeute das, dass sie sich selbst mit der Erstellung der Erzeugungs- und Lastprognosen sowie der Instandhaltung des eigenen Netzgebiets beschäftigen müssten. Die Autorin stellt in ihrem Artikel eine Softwarelösung eines Berliner Unternehmens vor, die mithilfe der KI präzise Prognosen erstellen könne. Das Prognosesystem sei in der Lage eine Vielzahl der Datenformate zu verarbeiten und verschiedene Modelle dazu zu nutzen.
Der anstehende Redispatch 2.0 verpflichtet die Verteilnetzbetreiber in höherem Maße zu einem stabilen Netz und macht sie damit zu einer tragenden Säule des Redispatch. Die Autoren beschreiben die Pflichten und die Voraussetzungen zur Erfüllung dieser seitens der Verteilnetzbetreiber. Dabei behandeln sie Softwarelösungen und sprechen die Empfehlung zur Digitalisierung der Netze aus.
Sachverhalt: Eine Anlagenbetreiberin verlangt für die Verzögerung der Errichtung der Anbindungsleitung zum Anschluss ihrer Windenergieanlagen auf See eine Entschädigungszahlung von der Übertragungsnetzbetreiberin i.H.v. 19,4 ct/kWh und nicht wie von der Beklagten angeboten i.H.v. 19,0 ct/kWh.
Ergebnis: Bejaht.
Der Autor befasst sich in seinem Aufsatz mit der Zulässigkeit rückwirkender Änderungen der Modalitäten der Einspeisevergütung im Bereich des EEG.
Der Autor befasst sich mit der schwierigen Grenzziehung zwischen Netz und Kundenanlage.
Ab dem 01.10.2021 unterfallen die kleinen konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen (ab 100 kW) den neuen Regelungen zum Redispatch während nur die größeren Anlagen (ab 10 MW) zur Zeit dazu verpflichtet sind. Diese Änderungen bedeuten einen enormen Anstieg der Anzahl stetig zu überwachenden Anlagen. Dazu müsse in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern umfassend vertieft werden.
Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage, ob eine Anlagenbetreiberin ein sog. Mittelspannungs-Schaltfeld (MS-Schaltfeld) für ihre ans Netz anzuschließenden Windenergieanlagen - als Einrichtung des Netzanschlusses - zu bezahlen hat.
Ergebnis: Bejaht.
Die Autoren beschäftigen sich in diesem Artikel mit der Einspeisung in das Stromnetz durch regenerative Stromerzeugungsanlagen. Der Parkregler (auch EZA-Regler genannt), als Schnittstelle zwischen Anlage und Netzbetreiber, sei hierbei von besonderer Bedeutung. Dieser vergleiche die vom Netzbetreiber geforderten Sollwertvorgaben für Wirk- und/oder Blindleistung am Netzanschlusspunkt mit den gemessenen Ist-Werten und kommuniziere die berechnete Stellgröße an die Erzeugungseinheiten.
Die Autoren stellen ihr Forschungsprojekt zur Spannungshaltung und verbesserten Ausnutzung vorhandener Niederspannungsnetze vor. Dies sei von besonderem Interesse, da sich der Netzbetrieb bereits durch den Ausbau von Fotovoltaik-Anlagen verändert hätte und durch die erwartete Installation von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge noch stärker verändern wird. Technische Lösungen seien dafür aber vorhanden.
Die Autoren beschreiben einige Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt "Designnetz", nämlich die Auswirkungen der wachsenden Anzahl von Fotovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Elektromobilen auf das Verteilnetz am Beispiel rheinländischer Stadt Worms. Dabei werden Gleichzeitigkeitsfaktoren betrachtet und ermittelt, welche Teile des Verteilnetzes den größten Aus- und Überlastungen ausgesetzt sind. Im Ergebnis es meist die MS/NS-Transformatoren, die kritische Punkte im Netz darstellen.
Die Autoren beschreiben in ihrem Aufsatz die Möglichkeiten zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele für große Industrieunternehmen sowie kleine Gewerbe. Die drei gängigste Optionen seien das sog. Power Purchase Agreement (PPA), die Errichtung eigener EE-Anlagen und das Contracting.