Direkt zum Inhalt

BGH: Über die Reservierung von Einspeisekapazitäten für EE-Anlagen

Leitsatz: Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

XIII ZR 2/20

Vorinstanz(en)

OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2020 - 6 U 116/15

LG Frankfurt (Oder), Entscheidung vom 01.10.2015 - 31 O 47/14