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BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz, dem die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1.

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Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Verordnung - GAPKondV) vom 7. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2244), die durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2273) geändert worden ist.

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Der Leitfaden der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e. V.) dient zur praxisnahen Unterstützung einer erfolgreichen Absolvierung der Zertifizierungsverfahren und richtet sich als Hilfestellung an Planer, Projektierer und Errichter von Erzeugungsanlagen, die im Rahmen des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen und Speichern ein Anlagenzertifikat B benötigen.

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Die Technischen Richtlinien (TR) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e. V.

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Die Technischen Richtlinien (TR) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e. V. (FGW-Richtlinien) haben das Ziel, Messverfahren festzulegen, mit denen verlässliche und vergleichbare Daten über Windenergieanlagen nach dem neuesten Stand der Technik ermittelt werden können.

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Die Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen oder auch Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) ist ein seit 2004 auf Bundesebene geltendes Regelwerk zur Beurteilung von Geruchsbelästigungen der Bevölkerung. Die Richtlinie dient auch als Arbeitsgrundlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

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Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) beinhalten Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), nach welchem Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, und Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden dürfen.

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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) nach der Gefahrstoffverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

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