Die Beschlusskammer 6 hat am 21. November 2022 in dem Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess) den Beschluss BK6-22-128 veröffentlicht.
Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:
- Anlage 1 ändert die „Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität“ (BK6-06-009 - GPKE).
- Anlage 2 ändert die „Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens“ (BK6-09-034 - WiM).
Die geänderten Fassungen der GPKE und WiM sind ab dem 1. Oktober 2023 anzuwenden.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.