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Festlegung zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess) - BK6-22-128

Die Beschlusskammer 6 hat am 21. November 2022 in dem Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess) den Beschluss BK6-22-128 veröffentlicht.

Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:

  • Anlage 1 ändert die „Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität“ (BK6-06-009 - GPKE).
  • Anlage 2 ändert die „Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens“ (BK6-09-034 - WiM).

Die geänderten Fassungen der GPKE und WiM sind ab dem 1. Oktober 2023 anzuwenden.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Datum
Aktenzeichen

BK6-22-128