Die Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV-ÄndVO) sollte ursprünglich im Januar 2024 in Kraft treten. § 7 Abs. 4 NELEV-ÄndVO sieht vor, dass sämtliche Pflichten zur Nutzung des neuen Registers (von Herstellern, Anlagenbetreibern und Netzbetreibern) ab dem 1. September 2024 anzuwenden sind. Da die NELEV-ÄndVO aufgrund ihrer Kopplung an das Solarpaket I nicht wie geplant in Kraft treten konnte, wird § 7 Abs. 4 NELEV-ÄndVO dergestalt angepasst, dass die dort genannten Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Registers erst rund acht Monate nach Verkündung dieser Verordnung anzuwenden sind, um einen zeitlich befristeten Probebetrieb zu ermöglichen.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 14. März 2024 - Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BR-Drs. 134/24)
- 26. April 2024 - Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 134/24(B))
- 16. Mai 2024 - Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 158)
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