Direkt zum Inhalt

Suche in Verringerung der Vergütung/Förderung

Angezeigt werden Ergebnisse 26 - 50 von 166 gesamt (Seite 2 von 7).
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 14, 15

In seiner Anmerkung behandelt der Autor das Urteil des BGH vom 11.02.2020 - XIII ZR 27/19 über die Entschädigungszahlungen bei netzausbaubedingter Reduzierung der Einspeisung.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017

In seinem Aufsatz berichtet der Autor über die entfallende EEG-Vergütung für ältere Solar- und Windkraftanlagen. Die sog. Ü20-Anlagen würden ab dem kommenden Jahr aus der Subvention des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fallen und dementsprechend müssten Anlagenbetreiber in andere Vermarktungsmodelle umsteigen. Hemmend für den Einstieg in die Direktvermarktung seien aber die geringen Börsenstrompreise.

1
Aufsatz

Der Artikel beschreibt, wie sich der Markt und die Geschäftsmodelle für Erneuerbare-Energien-Projekte in naher Zukunft veränderten. Die Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement - PPA) werden an Bedeutung gewinnen, was sich unausweichlich auf die Finanzierungsmodelle auswirkt. Die PPAs werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren abgeschlossen.

1
Rechtsprechung– EnVR 104/18
Aktenzeichen: EnVR 104/18

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin begehrte nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) den anzulegenden Wert durch die Bundesnetzagentur mit 8 ct/kWh zu bestimmen und nicht um 0,3 ct/kWh gem. § 26

1
Votum 2020/12-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, um wie viele Anlagen mit welchen Inbetriebnahmedaten es sich bei den von der Anlagenbetreiberin betriebenen BHKW nach verschiedenen Ersetzungs- und Umstellungsmaßnahmen handelt, welche Förderungsansprüche  jeweils für die aus Deponiegas und Biogas erzeugten Stromanteile bestehen und ob eine Vergütungssanktion aufgrund von Meldeverstößen erfolgen muss.

1
Aufsatz

In dem Artikel wird angesichts des nahenden Ausfalls der EEG-Vergütung auf die Perspektiven der Ü20-Windkraftanlagen eingegangen. Viele der alten Windturbinen seien noch betriebstauglich, die Ungewissheit über das kommende Stromvermarktungsmodell zwingt aber manche Betreiber ihre Anlagen bereits heute abzubauen. Der Autor berichtet über mögliche Konzepte des Weiterbetriebs, die von unterschiedlichen Unternehmen und Gesellschaften vorgeschlagen wurden.

1
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8. August 2020 (BGBl. I 2020 S. 1728), das am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) am 1.

1
Aufsatz

Der Verfasser hält das Votum der Clearingstelle für stimmig und begrüßt insbesondere, dass es sich der klaren Literaturmeinung anschließe und einen fairen Interessenausgleich schaffe. Er bedauert jedoch, dass die Clearingstelle nicht vertieft auf Widersprüche im Gesetzeswortlaut, der amtlichen Überschrift und der Gesetzesbegründung der §§ 21b, 21c EEG 2017 eingegangen sei.

1
Aufsatz

Am 03.06.2020 hat das Bundeskabinett eine Novelle zum Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG-E) beschlossen, mit dem die Ausbauziele für Offshore-Windenergie von gegenwärtig 15 GW auf 20 GW im Jahr 2020 und wenn möglich auf 40 GW im Jahr 2040 angehoben werden sollen. Der Fokus liege dabei auf der Reform des Ausschreibungssystems durch die Einführung negativer Gebote und eines dynamischen Gebotsverfahrens als zweite Gebotskomponente.

1
Studie

Der Leitfaden „Biogas nach dem EEG - (wie) kann's weitergehen - Handlungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber“ der TH Ingolstadt, der FH Münster, dem C.A.R.M.E.N. e.V. u

1
Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 25. Mai 2020 (BGBl. I 2020 S. 1070), das am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum zehnten Mal geändert.

Das Gesetz beinhaltet u.a. folgende Änderungen:

1
Aufsatz

In ihrem Aufsatz kommentiert die Autorin besondere Paragraphen des EEG, die die Auszahlung bzw. die Nichtauszahlung der Vergütung im Bezug auf die Spotmarktpreise regulieren. § 24 des EEG 2017 sei besonders interessant, denn er hat den Zweck, die Definition "der Anlage" eindeutig zu bestimmen, es bleibe aber trotzdem der Spielraum für vage Interpretation.

1
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2017, EEAV, EEV, EnWG 2011, WindSeeG

Der Gesetzentwurf behandelt drei Maßnahmen:

1
Aufsatz

2021 fallen die ersten deutschen Windkraftanlagen aus der EEG-Förderung. Im Fokus des Artikels steht die österreichische Erfahrung des Betriebs und Stromverkaufs aus solchen Anlagen, denn im Nachbarland wurde die 13-jährige Förderzeit für einige Anlagen bereits 2018 beendet. Allerdings wurden nur 2 Altanlagen aus rein technischen Gründen abgebaut, der Rest hat sich auf neue Vermarktungsmodelle umgestellt.

1
Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2017

Der sog. Solardeckel nimmt Bezug auf § 49 Abs. 5 EEG 2017 in der bis zum 8. August 2020 gültigen Fassung.

1
Gesetzentwurf

Mit dem neuen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.

1
Schiedsspruch 2019/60– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/60

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des 

1
Schiedsspruch 2019/63– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/63

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

1
Schiedsspruch 2019/62– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/62

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

1
Schiedsspruch 2019/61– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/61
Gesetzesbezug: EEG 2009

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

1
Votum 2019/52– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/52

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob und wann Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dem aufnehmenden Netzbetreiber mitteilen müssen, dass sie für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machen, sowie, ob diese Pflicht bereits vor der erstmaligen Veräußerung – also vor der erstmaligen Einspeisung des Stroms in das Netz – besteht und ob die unterbliebene bzw.

1
Rechtsprechung– 6 U 15/16

Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber verlangte für den Zeitraum von der ersten Einspeisung bis zur Bestätigung der Funktionstüchtigkeit durch den Netzbetreiber von diesem die Einspeisevergütung.

Ergebnis: Verneint.

1
Aufsatz

Der Autor erläutert die Registrierungspflichten und die damit verbundenen Fristen für EEG-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister. Hierbei geht er auf die unterschiedlichen Fristen für Bestandsanlagen und neu in Betrieb genommene Anlagen und insbesondere auf die rückwirkende Regelung der Sanktionen für Bestandsanlagen ein. Hierzu erläutert er verschiedene Auslegungen der Sanktionsregelungen und zieht ein Fazit.

1