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Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Rechtsetzungsverfahren

Mit dem neuen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.

Weiterhin beinhaltet der neueste Entwurf eine Änderung des EEG 2017 dahingehend, dass der sog. 52-GW-Deckel abgeschafft werden soll.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 19.12.2019 – Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung
  • 22.01.2020 – Gesetzesentwurf der Bundesregierung
  • 05.02.2020 – Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats
  • 12.02.2020 – Fraktionsentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • 28.05.2020 – Änderungstrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD
  • 14.06.2020 – Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
  • 17.06.2020 – Entschließungsantrag der Fraktion FDP (abgelehnt), Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (abgelehnt) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (angenommen)
  • 18.06.2020 – Annahme des Gesetzesentwurfs in der Änderungsfassung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
  • 13.08.2020 – Verkündung im Bundesgesetzblatt

Im Folgenden gelangen Sie

erster Entwurf vom
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Bundesregierung
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