In ihrem Aufsatz kommentiert die Autorin besondere Paragraphen des EEG, die die Auszahlung bzw. die Nichtauszahlung der Vergütung im Bezug auf die Spotmarktpreise regulieren. § 24 des EEG 2017 sei besonders interessant, denn er hat den Zweck, die Definition "der Anlage" eindeutig zu bestimmen, es bleibe aber trotzdem der Spielraum für vage Interpretation.