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GEGEG - Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze

Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8. August 2020 (BGBl. I 2020 S. 1728), das am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) am 1. November 2020 in Kraft und wurde durch Artikel 8 das EEG 2017 zum zwölften Mal geändert.

Das Gebäudeenergiegesetz ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV).

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BGBl. I 2020 S. 1728

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