Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 25. Mai 2020 (BGBl. I 2020 S. 1070), das am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum zehnten Mal geändert.
Das Gesetz beinhaltet u.a. folgende Änderungen:
- Dauerhafte Abschaffung des bisher befristet ausgesetzten Privilegs der Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017, auch ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land teilzunehmen.
- Anpassung bestimmter Fristen im EEG 2017 und EnWG, die durch die Corona-Pandemie teilweise nicht eingehalten werden könnten; dies betrifft die Ausschlussfrist der Besonderen Ausgleichsregelung und die Realisierungsfristen für EE-Anlagen im EEG sowie eine Frist für Bestandsanlagen im EnWG, und
- Weitere Änderungen im Windenergie-aus-See-Gesetz (WindSeeG), der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) und der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) zum Erlass einer Verordnungsermächtigung zugunsten des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
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