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Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 25. Mai 2020 (BGBl. I 2020 S. 1070), das am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum zehnten Mal geändert.

Das Gesetz beinhaltet u.a. folgende Änderungen:

  • Dauerhafte Abschaffung des bisher befristet ausgesetzten Privilegs der Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017, auch ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land teilzunehmen.
  • Anpassung bestimmter Fristen im EEG 2017 und EnWG, die durch die Corona-Pandemie teilweise nicht eingehalten werden könnten; dies betrifft die Ausschlussfrist der Besonderen Ausgleichsregelung und die Realisierungsfristen für EE-Anlagen im EEG sowie eine Frist für Bestandsanlagen im EnWG, und

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BGBl. I 2020 S. 1070

Fundstelle (online)
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